Das neue Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet Herstellerinnen und Hersteller die Kosten für in Straßen oder Parks anfallende Abfälle von Einwegkunststoffprodukten zu tragen. Die Unternehmen zahlen dazu eine Abgabe in den Einwegkunststofffonds, der am Umweltbundesamt (UBA) angesiedelt ist und über die digitale Plattform DIVID verwaltet wird. Die Plattform ermöglicht dem UBA eine digitale Abwicklung aller Registrierungen und Einzahlungen abgabepflichtiger Herstellerinnen und Hersteller sowie die Ausschüttung der Mittel insbesondere an Städte oder Gemeinden. UBA-Präsident Dirk Messner: „Ich bin sicher, dass der Einwegkunststofffonds einen wichtigen Beitrag zur Sauberkeit des öffentlichen Raums leisten wird. Abfall bekommt einen Preis – das setzt wichtige Anreize zum Verzicht auf Einwegkunststoffprodukte und gegen das achtlose Wegwerfen von Zigarettenkippen, Plastikbechern oder Plastiktüten“.
Zählungen jahrelanger Spülsaumsammlungen zeigen, dass Kunststoffe zwischen 80-85 Prozent der Abfälle an europäischen Stränden ausmachen; 50 Prozent davon sind Einwegkunststoffprodukte. Für Hersteller von To-Go-Lebensmittelbehältnissen oder Tabakfilter(-produkte) und andere Einwegkunststoffartikeln gilt ab 2024 die erweiterte Herstellerverantwortung – das bedeutet, dass sie verpflichtet sind, sich insbesondere an den Kosten für öffentliche Sammlung, Reinigung und Entsorgung im öffentlichen Raum sowie der Abfallberatung zu beteiligen. Details dieser Kostentragung regelt das Einwegkunststofffondsgesetz.
An wen richtet sich der Einwegkunststofffonds?
In den Einwegkunststofffonds zahlen betroffenen Hersteller, welche bestimmte Einwegkunststoffprodukte erstmals auf dem Markt bereitstellen oder verkaufen, abhängig von Produktart und Masse, ein. Städte und Gemeinden sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts können ihre Sammlungs- oder Reinigungsmaßnahmen und andere erstattungsfähigen Leistungen an das UBA melden. Die eingezahlten Mittel werden dann anteilig an sie ausgeschüttet.
Was ist die Rolle des UBA?
Das UBA verwaltet den Einwegkunststofffonds samt Register für Hersteller und Anspruchsberechtigte digital über die Einwegkunststoff-Plattform DIVID. Ab 2024 wird sie für Herstellern und Anspruchsberechtigte für Registrierungen und Meldungen bereitstehen. Ab 2025 bestimmt das UBA die von den einzelnen Herstellern zu zahlende Abgabenhöhe sowie die Höhe der Auszahlungen an Städte, Gemeinden und andere Anspruchsberechtigte. Des Weiteren ist das UBA zuständig für die Einordnung von Einwegkunststoffprodukten, die Bestimmung der Produktart und die Feststellung, ob jemand ein Hersteller im Sinne des Einwegkunststofffondsgesetzes ist.
Was ist die Aufgabe der Einwegkunststoffkommission?
Bei der Aufgabenwahrnehmung wird das UBA teilweise durch die Einwegkunststoffkommission unterstützt. Dieses noch zu errichtende Beratungsgremium besteht aus Vertretern der betroffenen Wirtschaft, der Anspruchsberechtigten sowie der Entsorgungs-, Umwelt- und Verbraucherverbände. Das UBA stellt die Geschäftsstelle der Einwegkunststoffkommission.
UBA / 19.05.2023