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Die Umweltbehörde startet Online-Umfrage zur Lärmbelastung in der Stadt

Beteiligung

Die Umfrage enthält 17 Fragen sowie Fragen, die eine bessere statistische Auswertung ermöglichen / Foto: © BUKEA

Die Umweltbehörde beginnt morgen mit der Online-Umfrage zur Lärmbelastung der Hamburgerinnen und Hamburger. Die Umfrage enthält 17 Fragen sowie Fragen, die eine bessere statistische Auswertung ermöglichen. Die Beantwortung dauert wenige Minuten und ist ab dem 3. Mai bis zum 31.05.2023 unter der Internetadresse https://laermaktionsplan.beteiligung.hamburg/ abrufbar. Die Umfrage ist Teil des öffentlichen Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans (LAP) für Hamburg (4. Stufe). Die sogenannte 4. Stufe des LAP soll bis Juli 2024 unter Mitwirkung der Öffentlichkeit erarbeitet werden.

In der Online-Umfrage geht es unter anderem um die subjektive Lärmbelastung in den jeweiligen Wohngebieten. Gefragt wird nach den als besonders störend empfundenen Lärmquellen im eigenen Wohnumfeld (Straßenverkehr, Flug-, Schienen-, Industrie-, Gewerbe- oder Hafenlärm). Wissen möchte die Umweltbehörde auch, ob die Hamburgerinnen und Hamburger mit den bisherigen Aktivitäten zur Lärmreduktion zufrieden sind und wie die Ausweisung der ruhigen Gebiete und der sogenannten Ruheinseln angenommen wurde.

Die Umgebungslärmrichtlinie erfordert es, die Lärmaktionsplanung alle fünf Jahre fortzuschreiben. Das ist in diesem Jahr wieder der Fall. Um besser einschätzen zu können, wo Hamburgerinnen und Hamburger der Schuh beim Lärm drückt und wo Verbesserungen eingetreten sind, ist eine möglichst hohe Beteiligung wünschenswert. Je besser das Meinungsbild ist, desto mehr kann erreicht werden, um die Lärmbelastung in der Stadt zu mindern.

Hintergrund der Lärmaktionsplanung ist eine EU-Richtlinie von 2002, nach der die Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, schädliche Umwelteinflüsse durch sogenannten Umgebungslärm zu vermeiden und zu vermindern. Um dies zu gewährleisten, muss seither alle fünf Jahre für Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnerinnen und Einwohner die Lärmbelastung einheitlich auf Karten dargestellt werden. Und zwar an Hauptverkehrsstraßen, Hauptschienenstrecken und Großflughäfen. Dies ist gerade erfolgt und für den Straßenverkehr lässt sich eine interaktive Karte mit Adresssuchfunktion nutzen (https://www.hamburg.de/interaktive-karte-strassenverkehr/). Aus den Ergebnissen sind Lärmminderungsmaßnahmen für die nächsten fünf Jahre abzuleiten.

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) / 02.05.2023

Foto: BUKEA

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