In die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) wird ein neues Verfahren für den erforderlichen Fachkunde-Nachweis aufgenommen. Die Bundesregierung hat hierfür heute die von der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz vorgelegte Verordnung zur Änderung der NiSV beschlossen. Das neue Verfahren dient dem Schutz der Personen, an denen nichtionisierende Strahlung außerhalb der Medizin angewendet wird. Es umfasst sowohl Überprüfungen der Schulungsanbieter als auch eine Verlagerung der Prüfungen zur Lernerfolgskontrolle von den Schulungsanbietern zu den sogenannten Konformitätsbewertungsstellen.
Bei dem Verfahren zum Nachweis der erforderlichen Fachkunde geht es um fachliche Kenntnisse der Personen, die Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen einsetzen. Dies sind z.B. Laser und intensive Lichtquellen (IPL) zur dauerhaften Haarentfernung oder von Ultraschall und Hochfrequenz u.a. zur Hautverjüngung. Mit dem neuen Verfahren wird sichergestellt, dass die Anforderungen der NiSV an den Erwerb der Fachkunde von allen Schulungsanbietern gleichermaßen beachtet werden. Nur so wird gewährleistet, dass Schulungen die erforderliche Fachkunde in ausreichender Qualität vermitteln, damit nichtionisierende Strahlung außerhalb der Medizin am Menschen auch sicher angewendet werden kann. Der Schutz der Personen, an denen diese Strahlung angewendet wird, ist ein Kernanliegen der NiSV.
Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH übernimmt in dem Verfahren die Aufgabe der Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen. Diese überprüfen ihrerseits Schulungsanbieter und nehmen die erforderlichen Prüfungen vor zur Lernerfolgskontrolle der Schulungsteilnehmenden. Die Regelungen sind von allen Schulungsanbietern gleichermaßen einzuhalten. Dadurch wird die bisherige Konkurrenz zwischen anerkannten und nicht anerkannten Schulungsanbietern entfallen. Es werden mithin faire und transparente Marktbedingungen geschaffen.
Im Zuge der Novelle werden außerdem Klarstellungen und redaktionelle Änderungen vorgenommen. Für bestimmte Sachverhalte im Bereich der apparativen Kosmetik werden ferner Erleichterungen gewährt.
Ein Teil der Verordnung einschließlich bestimmter Erleichterungen, die den Erwerb der Fachkunde betreffen, soll bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Die Verordnung soll im Übrigen am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Sie enthält auch Übergangsregelungen bis Ende 2025, damit die Betroffenen ausreichend Zeit haben, um sich auf die Neuregelungen einstellen zu können.
Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates.