Der Bio-Anteil in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) soll für Verbraucherinnen und Verbraucher künftig auf einen Blick erkennbar sein. Nach dem Plan der Bundesregierung sollen Kantinen, Mensen und andere Einrichtungen ihren Einsatz für eine nachhaltige Verpflegung mit einem dreistufigen Label – je nach Bio-Anteil in Gold, Silber und Bronze – freiwillig kenntlich machen. Dazu hat der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, dem Bundeskabinett heute den Entwurf für die Bio-Außer-Haus-Verpflegungs-Verordnung (Bio-AHVV) vorgelegt. Diese schafft einen klaren Rechtsrahmen, damit Unternehmen mit wenig Aufwand Bio in ihren Küchen kennzeichnen können. Täglich essen 17 Millionen Menschen in den Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung.
Bundesminister Cem Özdemir sagt dazu: „Die Gemeinschaftsverpflegung hat ein Riesenpotential, Jung und Alt mit gesundem, nahrhaftem und nachhaltigem Essen zu versorgen. Kantinen, Mensen und Co. können mit dem Bio-Label ihren Einsatz für eine nachhaltige Verpflegung freiwillig, einfach und überprüfbar kennzeichnen und so für sich werben. Zugleich stärken wir den Ökolandbau, indem wir die Nachfrage befördern – das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu 30 Prozent Bio bis 2030. Und letztlich ermöglichen wir mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher, denn wir schließen die bisherige Lücke in der Gemeinschaftsverpflegung.“
Die Bio-AHVV sieht ein neues Kennzeichnen in Bronze, Silber und Gold vor: Bei einem Bio-Anteil von 20 bis 49 Prozent am Geldwert des Gesamtwareneinkaufs der von einer Betriebseinheit bezogenen Zutaten und Erzeugnisse darf ein Unternehmen mit dem Bio-AHV-Logo in Bronze werben, bei einem geldwerten Bio-Anteil von 50 bis 89 Prozent mit dem silbernen und bei einem geldwerten Bio-Anteil von 90 bis 100 Prozent mit dem goldenen. Zudem ermöglicht die neue Verordnung, dass Unternehmen einfach und unternehmerfreundlich Bio-Zutaten auf den Speisekarten kennzeichnen und damit werben können.
Der ökologische Landbau trägt in besonderem Maße zum Umwelt- und Ressourcenschutz bei. Daher hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, die ökologische Landwirtschaft bis 2030 auf 30 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche auszudehnen. Damit mehr Landwirtinnen und Landwirte auf Bio umstellen können, müssen sich Angebot und Nachfrage langfristig im Einklang entwickeln.
Hintergrund
Mit der Bio-AHVV werden speziell auf die Belange der AHV zugeschnittene nationale Regelungen zur Bio-Kennzeichnung und Bio-Auszeichnung geschaffen. Dies gilt auch für die damit zusammenhängende Kontrolle und Zertifizierung. Der Entwurf der Verordnung
- erlaubt Unternehmen, Zutaten und extern zugekaufte Erzeugnisse in Bio-Qualität zu kennzeichnen und damit zu werben. Im Vergleich zur bisherigen Praxis ist dies durch die Bio-AHVV nun deutlich einfacher und unternehmerfreundlicher geregelt.
- stellt gleichzeitig sicher, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher verlässliche Informationen zum Einsatz von Bio-Produkten in Unternehmen der Gemeinschaftsverpflegung erhalten.
- gibt Unternehmern der AHV die Möglichkeit, den geldwerten prozentualen Bio-Anteil in drei Kategorien auszuzeichnen.
Der Entwurf der Bio-AHVV wurde am 16.03.2023 bei der Europäischen Kommission notifiziert. Die Beschlussfassung des Bundesrats ist für den Sommer vorgesehen.
BMEL / 19.04.2023
Foto: BMEL