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Herero und Nama fordern direkte Gespräche mit Deutschland

Gedenkveranstaltung

Bundesregierung sperrt sich weiter gegen echte Reparationszahlungen

Gedenkveranstaltung für Herero und Nama (22.4.):

  • Herero und Nama gedenken in !Nami≠nûs, Namibia, des Genozids durch das Deutsche Kaiserreich
  • Bundesregierung sperrt sich weiter gegen echte Reparationszahlungen 
  • Oberhäupter der OTA und der NTLA enthüllen Gedenkstein für die Opfer

Am 22. April gedenken die Nachfahren der Herero und Nama in !Nami≠nûs (früher: Lüderitz), Namibia, des Genozids durch das Deutsche Kaiserreich. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) engagiert sich seit Jahren für die Interessen der Nachfahren der Opfer dieses Völkermordes und wird die Veranstaltung vor Ort begleiten. „Die deutsche Bundesregierung hat dieses schreckliche Verbrechen immer noch nicht völkerrechtlich bindend anerkannt. Sie sperrt sich weiter gegen echte Reparationszahlungen und versteckt sich hinter einer windelweichen ‚gemeinsamen Erklärung‘“, kritisierte GfbV-Direktor Roman Kühn heute in Göttingen. „Gemeinsam mit den anerkannten Vertretern der Herero und Nama fordern wir, dass die deutsche Politik ihrer historischen Verantwortung gerecht wird und direkte Gespräche mit den Repräsentanten der Betroffenen aufnimmt!“

Die Gedenkveranstaltung läuft über mehrere Tage um den 22. April – dem Tag, an dem Generalleutnant Lothar von Trotha im Jahr 1905 den Vernichtungsbefehl gegen die Nama erließ. Das Programm umfasst Vorträge, Diskussionen und kulturelle Veranstaltungen. In diesem Rahmen werden die Oberhäupter der Ovaherero Traditional Authority (OTA) und der Nama Traditional Leaders Association (NTLA) auf Shark Island einen Gedenkstein für die Opfer enthüllen. Dort befand sich zur Zeit des Völkermords das gefürchtetste Konzentrationslager der deutschen Kolonialtruppen. Den Gedenkstein hat die GfbV auf Wunsch der Betroffenen finanziert.

Zu den Feierlichkeiten sind auch der GfbV-Direktor Roman Kühn und die für Namibia zuständige Referentin Nadja Grossenbacher eingeladen. „Wir sind dankbar für das Vertrauen, das uns die Verbände der Opfer entgegenbringen. Gemeinsam werden wir dafür kämpfen, dass die Bundesregierung ein Einsehen hat, die ‚gemeinsame Erklärung‘ ad acta legt und in echte Verhandlungen mit den Nachfahren der Opfer tritt. Außerdem fordern wir eine ernsthafte Entschuldigung der Bundesregierung in Namibia und die Restituierung aller Gebeine von Nama und Herero an die Angehörigen“, ergänzte Kühn. 

Die sogenannte „joint declaration“, die die letzte Bundesregierung mit der Regierung Namibias ausgehandelt hatte, ist auch nach mehr als zwei Jahren noch nicht vom namibischen Parlament ratifiziert. Die Übereinkunft benennt den Völkermord zwar als solchen, erkennt ihn im völkerrechtlichen Sinne aber ausdrücklich nicht als Genozid an. Entsprechend sind auch keine Reparationszahlungen vorgesehen. Stattdessen bietet Deutschland eine offizielle Entschuldigung sowie Entwicklungszusammenarbeitszahlungen von 1,1 Milliarden Euro über 30 Jahre. Die exklusiven Regierungsverhandlungen haben zahlreiche Vertreter der Ovaherero und Nama von Beginn an heftig kritisiert, weil ihnen keine eigene, regierungsunabhängige Vertretung zugestanden wurde.

Gesellschaft für bedrohte Völker / 13.04.2023

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