Die Europäische Kommission hat beschlossen, die 100. Europäische Bürgerinitiative mit dem Titel „Vernetzung aller europäischen Hauptstädte und Menschen über ein Hochgeschwindigkeitsbahnnetz“ zu registrieren. Die Organisatorinnen und Organisatoren der Initiative fordern die Kommission auf, einen verbindlichen Rechtsakt vorzuschlagen, um alle europäischen Hauptstädte durch Hochgeschwindigkeits-Bahnlinien zu vernetzen. Dazu sollen die bestehenden Hochgeschwindigkeitsbahnnetze miteinander verbunden und, wo diese noch fehlen, durch neue Hochgeschwindigkeitslinien ergänzt werden. Die Kommission stuft die Initiative als rechtlich zulässig ein, eine inhaltliche Prüfung der Initiative hat sie zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen.
100 Europäische Bürgerinitiativen
Seit die Europäische Bürgerinitiative am 1. April 2012 eingeführt wurde, haben Bürgerinnen und Bürger etwa 18 Millionen Unterschriften im Rahmen von Initiativen gesammelt. Die Kommission hat 125 Anträge auf Registrierung einer Europäischen Bürgerinitiative erhalten. 100 davon wurden letztendlich registriert.
Der Vorschlag der Kommission aus dem Jahr 2017, die Europäische Bürgerinitiative zu überarbeiten, wurde 2019 von Rat und Parlament angenommen und hat zu einer stärkeren Bürgerbeteiligung geführt. Für Bürgerinnen und Bürger ist es aufgrund des vereinfachten Antragsverfahrens, des geringeren Verwaltungsaufwands und der größeren Transparenz nunmehr leichter, Initiativen zu registrieren und Unterschriften zu sammeln.
Von der Initiative zur konkreten Politik: etwa beim Recht auf Wasser, Glyphosat und Käfighaltung
Bisher konnten für neun Initiativen erfolgreich jeweils eine Million Unterschriften gesammelt werden. Auf sieben von ihnen ist die Kommission bereits eingegangen, zwei werden aktuell geprüft. Am 5. April hat die Kommission auf die Initiative „Bienen und Bauern retten! Eine bienenfreundliche Landwirtschaft für eine gesunde Umwelt“ reagiert.
Europäische Bürgerinitiativen bieten den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Themen auf EU-Ebene auf die Tagesordnung zu setzen. Sie haben bereits zu konkreten Ergebnissen geführt. Beispielsweise kündigte die Kommission als Reaktion auf eine Initiative einen Vorschlag für 2023 an, um die Käfighaltung für alle in der Initiative genannten Tiere zu verbieten. Im Anschluss an die Initiativen „Right2Water“ (Recht auf Wasser) und „Verbot von Glyphosat“ wurden Rechtsakte angenommen, die dann 2021 in Kraft traten.
Die heutige 100. Registrierung ist ein wichtiger Meilenstein seit der Einführung dieses einzigartigen Instruments, durch das die europäischen Bürgerinnen und Bürger aktiv die Politik und die Prioritäten der Europäischen Union mitgestalten können.
Nächste Schritte
Nach der heutigen Registrierung haben die Organisatorinnen und Organisatoren sechs Monate Zeit, mit der Sammlung von Unterschriften zu beginnen. Wenn eine Europäische Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhält, muss die Kommission darauf reagieren. Sie kann dann selbst entscheiden, ob sie der Initiative nachkommen will oder nicht, muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.
Hintergrund
Die mit dem Vertrag von Lissabon eingeführte Europäische Bürgerinitiative ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern Europas, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen. Sie wurde im April 2012 offiziell eingeführt. Ist eine Europäische Bürgerinitiative formal registriert, so können eine Million Bürgerinnen und Bürger aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse Rechtsakte vorzulegen. Zulässig ist eine Initiative, wenn die geplanten Maßnahmen 1) nicht offenkundig außerhalb der Befugnis der Kommission liegen, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen, 2) nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös sind und 3) nicht offenkundig gegen die Werte der Union verstoßen.
Seit es die Europäische Bürgerinitiative gibt, hat die Kommission 125 Anträge auf Einleitung einer solchen Initiative erhalten. 100 davon waren zulässig und erfüllten damit die Registrierungsvoraussetzungen.
EU-Kommission / 18.04.2023
Foto: EU-Kommission