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Streikrecht ist ein Grundrecht – auch in der Verkehrs- und Transportinfrastruktur

Streik

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ruft auch in Hamburg mehrere Tausend Beschäftigte in der Transport- und Verkehrsinfrastruktur in der Nacht vom 26. auf den 27. März zu einem 24-stündigen Warnstreik auf.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ruft auch in Hamburg mehrere Tausend Beschäftigte in der Transport- und Verkehrsinfrastruktur in der Nacht vom 26. auf den 27. März zu einem 24-stündigen Warnstreik auf. Ziel ist es, Druck auf die Arbeitgeber in den Verhandlungsrunden im Öffentlichen Dienst, bei der Autobahn GmbH und in der Luftsicherheit zu erzeugen, damit diese verhandlungsfähige Angebote vorlegen. Die Beschäftigten in den Bereichen der kritischen Infrastruktur fordern einen Ausgleich für die weiterhin ansteigende Inflation. Gleichzeitig will die Gewerkschaft mit besseren Vergütungs- und Arbeitsbedingungen die Arbeitsplätze attraktiver machen, denn in allen Branchen fehlen Arbeitskräfte.

Auch die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) ruft die Beschäftigten im Fernverkehr der Deutschen Bahn und bei den S-Bahnen zum Streik auf. 

Vor dieser Streikrunde verschärfen die Unternehmen ihre gegen die Wirksamkeit der Streiks gerichteten Aktivitäten. So erwägen die betroffenen Unternehmen mit dem Einsatz von Fremdfirmen, beziehungsweise mit Hilfe einstweiliger Verfügungen gegen den Streik vorzugehen. Gleichzeitig stellen Arbeitgebervertreter öffentlich das geltende Streikrecht in diesen Branchen in Frage. Unterstützung erhalten diese Bestrebungen durch die Aufforderung von Bundesverkehrsminister Volker Wissing an die Länder, die Kontrollen des Sonntagsfahrverbots für LKWs zu unterlassen. ver.di bekräftigt, dass das Recht auf Streik ein Grundrecht und damit ein Menschenrecht ist, das auch die Ablehnung von Streikbrucharbeiten einschließt.

Mit ihren Streiks zielt ver.di auf einen wirtschaftlichen Schaden beim Tarifpartner. Schäden an Leib und Leben sollen vermieden werden. Dazu hat ver.di mit allen betroffenen Unternehmen Notdienstvereinbarungen beziehungsweise Absprachen getroffen, um im Falle von Havarien, Notlandungen oder medizinischen oder Patiententransporten eine sichere Passage zu gewährleisten.

„Natürlich wissen wir, dass die Streiks erhebliche Auswirkungen auf die Bevölkerung haben. Wir wissen aber die weitaus überwiegende Mehrheit der Bevölkerung hinter diesen Streiks. Nicht nur, weil jede und jeder die Preissteigerungen tagtäglich an der Kasse verspürt. Sondern vor allem auch, weil nur gut entlohnte Beschäftigte mit guten Arbeitsbedingungen für eine sichere und funktionierende Infrastruktur sorgen“, so André Kretschmar, Landesbezirksfachbereichsleiter für öffentliche und private Dienstleistungen, Sozialversicherung und Verkehr in ver.di Hamburg.

„Die Arbeitgeber versuchen jetzt natürlich, Beschäftigte zum Streikbruch zu bewegen. Zum Teil versuchen sie dabei auch, auf Fremdfirmen zurückzugreifen. Aber so, wie das grundgesetzlich geschützte Streikrecht ein Menschenrecht ist, gilt dies auch für die Ablehnung von Streikbrucharbeiten. Niemand darf dazu gezwungen werden, Streikbruch zu begehen, niemand darf wegen der Ablehnung von Streikbrucharbeiten gemaßregelt oder benachteiligt werden. Dieses Recht gilt für alle Beschäftigten, gleich ob sie Mitglied einer Gewerkschaft sind oder nicht“, so Irene Hatzidimou, stellvertretende Landesbezirksfachbereichsleiterin im Fachbereich für öffentliche und private Dienstleistungen, Sozialversicherung und Verkehr in ver.di Hamburg.

„Aufforderung zum Streikbruch ist ein katastrophales Verhalten der Arbeitgeber. Aber die Beschäftigten können sich wehren: Streikbruch kann abgelehnt werden, niemand muss solche Arbeiten verrichten und damit seinen streikenden Kolleginnen und Kollegen in den Rücken fallen. ver.di-Mitglieder erhalten Unterstützung von ihrer Gewerkschaft. Wirtschaftliche Auswirkungen sind ein spürbarer Bestandteil von Streiks und legitimieren in keiner Weise Forderungen nach Einschränkungen des Streikrechts. Durch Notdienstvereinbarungen sorgen wir als Gewerkschaft dafür, dass Leib und Leben nicht zu Schaden kommen“, so Ole Borgard, stellvertretender Landesleiter in ver.di Hamburg.

Ablauf der Aktionen:

Am 27. März findet eine Kundgebung von 11:00 bis 12:00 Uhr am Alten Elbtunnel/Landungsbrücken statt.

Statt der bisher geplanten Demonstration im Hafen findet um 13:00 Uhr eine Kundgebung im Hafen am Bubendeyweg statt.

ver.di Landesbezirk Hamburg / 25.03.2023

Bildschirmfoto: ver.di Landesbezirk Hamburg

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