Die internationale Staatengemeinschaft hat in einer Regierungskonferenz am Samstagabend in New York die Verhandlungen für ein neues Abkommen zum Schutz der Weltmeere erfolgreich abgeschlossen. Mit einer 36-stündigen Marathonsitzung am Ende der Verhandlungen konnten die Delegierten den Abkommenstext, der seit fast 20 Jahren diskutiert wird, endlich finalisieren. Deutschland hat sich zusammen mit der EU für einen ambitionierten Vertrag eingesetzt. Erstmals werden damit verbindliche Regeln für die Hohe See möglich: Meeresschutzgebiete, Umweltverträglichkeitsprüfungen und andere Maßnahmen sollen bedrohte Arten und Lebensräume zukünftig besser schützen. Nach Übersetzung des Textes in die sechs Amtssprachen der UN soll die Regierungskonferenz in einer fortgesetzten Sitzung das Abkommen formell annehmen.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Das ist ein historischer und überwältigender Erfolg für den internationalen Meeresschutz, der mich persönlich tief bewegt. Erstmals bekommen wir ein verbindliches Abkommen für die Hohe See, die bislang kaum geschützt war. Auf über 40 Prozent der Erdoberfläche wird nun endlich ein umfassender Schutz bedrohter Arten und Lebensräume möglich. Damit können wir auch an den erfolgreichen Weltnaturgipfel von Montreal anknüpfen, auf dem das Ziel beschlossen wurde, bis 2030 mindestens 30 Prozent der Land- und Meeresflächen unter Schutz zu stellen. Jetzt gilt es, rasch ins Handeln zu kommen. Deutschland wird die Umsetzung dieses wichtigen Abkommens vorantreiben. Denn der Ozean ist unser mächtiger Verbündeter in der Klima- und Biodiversitätskrise. Wenn wir ihn schützen, schützen wir auch uns Menschen.“
Die Hohe See, jene Meeresgebiete jenseits nationaler Zuständigkeit, macht rund zwei Drittel der Weltmeere aus. Ihr Schutz war bisher besonders lückenhaft. Verschmutzung und Übernutzung, beispielsweise durch Überfischung oder Schifffahrt, setzen die Weltmeere immer stärker unter Druck. Auch die Vermüllung durch Plastik und die Klimakrise belasten den Ozean zunehmend. Marine Schutzgebiete sind ein wichtiges Instrument, um Ruhezonen für bedrohte Arten zu schaffen und Lebensräume zu erhalten. Das neue Abkommen schafft die Möglichkeit, Meerschutzgebiete auf Hoher See einzurichten und leistet damit einen wesentlichen Anteil zum Erreichen des globalen Ziels 30 Prozent der Weltmeere bis 2030 unter Schutz zu stellen. Dieses Ziel hat die Weltnaturkonferenz im letzten Dezember in Montreal beschlossen.
„Nun muss das Abkommen schnell umgesetzt werden. Wir brauchen die Ozeane als Verbündete zur Bekämpfung der Klima- und Biodiversitätskrisen“, sagte der Meeresbeauftragte der Bundesregierung, Sebastian Unger, der zusammen mit der deutschen Delegation das Abkommen in New York verhandelt hat.
Neben den Möglichkeiten zur Einrichtung von Meeresschutzgebieten wird das neue Abkommen außerdem Regeln für Umweltverträglichkeitsprüfungen schaffen. Durch die Prüfung neue geplanter Meeresnutzungen sollen schädliche Auswirkungen vermieden werden. Der Zugang und die Nutzung zu marinen genetischen Ressourcen werden neu geregelt und ein Vorteilsausgleich für Entwicklungsländer eingeführt. Gleichzeitig werden Länder des globalen Südens durch neue Finanzierungsinstrumente und die Stärkung ihrer Kapazitäten unterstützt, die Ziele des Abkommens umzusetzen.
Neben Deutschland und der EU hatten sich besonders auch pazifische Inselstaaten und andere Staatengruppen im globalen Süden für ein hohes Ambitionsniveau eingesetzt. Zusammen mit anderen EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission wird Deutschland Länder des globalen Südens bei der Umsetzung des Meeresschutzabkommens unterstützen.
Hintergrund:
Als Hohe See wird das Gebiet jenseits des Küstenmeeres und der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) bezeichnet, welches sich außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse befindet. Das neue UN-Hochseeschutzabkommen gestaltet erstmals einheitliche Umweltregelungen für die Hohe See unter dem UN-Seerechtsübereinkommen (SRÜ; englisch: UNCLOS) aus. Die offiziellen Regierungsverhandlungen unter dem Dach der Vereinten Nationen (UN) zum UN-Hochseeschutzabkommen liefen seit 2018. Das Abkommen enthält Regelungen zu gebietsbezogenen Schutzmaßnahmen, einschließlich Meeresschutzgebieten, zu Umweltverträglichkeitsprüfungen für bestimmte menschliche Aktivitäten auf Hoher See, zur Nutzung maringenetischer Ressourcen, also des marinen Erbguts z.B. für Medikamente, sowie zu Kapazitätsaufbau- und Technologietransfer. Der Erfolg der Verhandlungen war zu Beginn der Verhandlungsrunde ungewiss, da die Interessensgegensätze groß sind. Das UN-Hochseeschutzabkommen muss nun durch 60 Staaten ratifiziert werden, um in Kraft zu treten.
BMUV / 05.03.2023