Deutschland und 19 andere EU-Staaten haben der Europäischen Kommission nicht fristgemäß mitgeteilt, wie sie die EU-Trinkwasserrichtlinie in nationales Recht umgesetzt haben. Sie erhalten deshalb ein sogenanntes Aufforderungsschreiben. Das ist die erste Stufe in einem höchstens dreistufigen Vertragsverletzungsverfahren. Die überarbeitete Trinkwasserrichtlinie enthält unter anderem aktualisierte Sicherheitsnormen und verpflichtet die EU-Staaten, den Zugang zu Trinkwasser für alle sicherzustellen. Die EU-Staaten hätten sie bis zum 12. Januar 2023 in ihr nationales Recht umsetzen und der Kommission ihre jeweiligen Umsetzungsmaßnahmen mitteilen müssen.
Neben Deutschland haben bislang Belgien, Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Estland, Irland, Griechenland, Kroatien, Zypern, Lettland, Litauen, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, die Slowakei, Finnland und Schweden ihre nationalen Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie nicht fristgerecht mitgeteilt.
Die überarbeitete Trinkwasserrichtlinie
Sauberes Trinkwasser ist von entscheidender Bedeutung für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen. Die Qualitätsstandards für Trinkwasser der Europäischen Union zählen zu den weltweit höchsten, dank der in den vergangenen gut 30 Jahren festgelegten Unionsmaßnahmen und -vorschriften im Bereich Trinkwasser.
Die Kommission hat die Richtlinie (EU) 2020/2184 (Trinkwasserrichtlinie) überarbeitet. Sie enthält nun aktualisierte Sicherheitsnormen, eine Methodik zur Ermittlung und Bewältigung von Qualitätsrisiken in der gesamten Wasserversorgungskette, eine Beobachtungsliste für neu auftretende Stoffe sowie Konformitätsbestimmungen für Produkte, die mit Trinkwasser in Berührung kommen.
Mit der neuen Richtlinie wird gegen Wasserverluste vorgegangen, da derzeit durchschnittlich 23 Prozent des Trinkwassers während der Verteilung in der EU verloren gehen. Die Richtlinie enthält außerdem neue Bestimmungen, die die Mitgliedstaaten verpflichten, den Zugang zu Trinkwasser für alle und insbesondere für benachteiligte Gruppen und Gruppen am Rand der Gesellschaft zu verbessern und aufrechtzuerhalten.
Nächste Schritte
Die betroffenen Mitgliedstaaten haben jetzt zwei Monate Zeit, um auf die Aufforderungsschreiben zu antworten und die Umsetzung der Richtlinien abzuschließen. Anderenfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln, die zweite Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens.
Insgesamt hat die Kommission heute gegen 25 Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren in den Bereichen Umwelt, Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, Migration, Inneres, Sicherheitsunion und Justiz eingeleitet.
EU-Kommission / 27.03.2023
Foto: EU-Kommission