Das Programm der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung von Eckpunkten zur Krankenhausreform ist eng getaktet. Nach der Diskussion über Krankenhaus-Versorgungsstufen (Level) Ende Februar wird heute über die Ausgestaltung der Leistungsgruppen in Krankenhäusern beraten.
Die Leistungsgruppen sind aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes der zentrale Baustein der Krankenhausreform. Sie sollen zukünftig die bislang geltende, unzureichend definierte Fachabteilungsstruktur ersetzen und eine zielgenauere Krankenhausplanung ermöglichen. Enger gefasste Leistungsbeschreibungen sollen sicherstellen, dass Patienten und Patientinnen nur dort behandelt werden, wo auch die technischen, personellen und qualitativen Voraussetzungen erfüllt sind. Die bundeseinheitlich definierten Leistungsgruppen gelten als Vorbedingung, um die Krankenhäuser der jeweiligen Versorgungsstufe zuzuordnen. Der GKV-Spitzenverband begrüßt ausdrücklich diesen differenzierten, über die Fachabteilungsstruktur hinausgehenden Strukturierungsansatz.
Patientengefährdende Gelegenheitsversorgung muss vermieden werden
Klar definierte bundeseinheitliche Leistungsgruppen führen dazu, dass Behandlungen stärker konzentriert werden und eine patientengefährdende Gelegenheitsversorgung ausgeschlossen wird. Das bedeutet, dass zukünftig nicht mehr jede Krankheit oder Operation in jedem Krankenhaus durchgeführt wird. Krebs-Patientinnen und –Patienten sollten nur noch in Krebszentren behandelt werden. Ein Herzinfarkt oder eine Schlaganfall-Erkrankung sollte nur noch dort behandelt werden, wo es die passende personelle und technische Ausstattung gibt.
Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband, äußert sich anlässlich der Diskussion zu Leistungsgruppen in Krankenhäusern: „Die Krankenhausreform ist die Chance, eine bedarfsgerechte und qualitätsgesicherte Versorgung für alle Patientinnen und Patienten zu gestalten – unabhängig ob auf dem Land oder in der Stadt. Die Einführung von bundeseinheitlichen Leistungsgruppen ist der zentrale Baustein der Krankenhausreform. Das hätte auch zur Folge, dass sich besonders komplexe Operationen und Behandlungen an dafür geeigneten Krankenhäusern konzentrieren. Hier gilt: Wer etwas oft macht, macht es auch besser. Unser Ziel muss sein, dass zukünftig nur dort behandelt wird, wo es auch die passende personelle und technische Ausstattung gibt, und dass die Krankenhäuser wirtschaftlich zukunftsfähig aufgestellt sind.“
Bundeseinheitliche Qualitätsvorgaben für Leistungsgruppen notwendig
Eine Entscheidung, die zeitnah getroffen werden muss, ist die konkrete Ausgestaltung der Leistungsgruppen. Die Leistungsgruppen und ihre Anforderungen sollten durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) definiert werden, denn hier liegt mit der Notfallstufenregelung bereits die Blaupause für bundeseinheitliche Qualitätsvorgaben vor. Die Kriterien müssen akzeptiert, legitimiert und rechtssicher sein, und sie sollten zudem die Voraussetzung sein, damit Krankenhäuser ihre Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen dürfen. Bundeseinheitliche Leistungsgruppen können das Fundament für eine gemeinsame Krankenhausplanungssprache bilden, mit der im nächsten Schritt die Vorhaltefinanzierung festgelegt werden kann.
Einbinden aller Akteurinnen und Akteure in die Krankenhausreform
In die Entwicklung der Krankenhausreform muss neben Bund und Ländern zwingend auch die Selbstverwaltung mit eingebunden werden, da diese die Ausgestaltung des Vergütungssystems insgesamt verantwortet. Der G-BA gehört mit an den Tisch, weil hier die Expertise für bundesweite Regelungen und Richtlinien vorliegt. Die Krankenkassen gehören mit an den Tisch, weil sie die Versorgung von über 73 Millionen Versicherten steuern und gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Versichertengelder wirtschaftlich zu verwenden. Die Krankenhäuser gehören mit an den Tisch, weil dort sowohl die Erfahrung in der Praxis vorliegt als auch die Ergebnisse der Krankenhausreform zum Wohle der Patientinnen und Patienten umgesetzt werden.
Der GKV-Spitzenverband / 23.03.2023
Foto: Der GKV-Spitzenverband