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„Menschenwürdige Aufnahme von Migranten in Europa“

EU-Kommission registriert neue Europäische Bürgerinitiative

Alle Bürgerinnen und Bürger in der EU haben ein Recht auf Teilhabe an der europäischen Demokratie – zum Beispiel, indem sie eine Europäische Bürgerinitiative ins Leben rufen.

Alle Bürgerinnen und Bürger in der EU haben ein Recht auf Teilhabe an der europäischen Demokratie – zum Beispiel, indem sie eine Europäische Bürgerinitiative ins Leben rufen. Die Bürgerinitiative „Gewährleistung einer menschenwürdigen Aufnahme von Migranten in Europa“ erfüllt die formalen Voraussetzungen und ist rechtlich zulässig. Deshalb hat die Kommission beschlossen, sie zu registrieren. Die Organisatoren fordern die Kommission auf, ein neues System für die freiwillige Verteilung von Asylbewerbern in der gesamten EU zu entwickeln und dabei Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Außerdem verlangen sie verbindliche Aufnahmestandards, die in der gesamten EU menschenwürdige Lebensbedingungen für Asylbewerber sicherstellen, z. B. in Bezug auf Ernährung, Gesundheit, Wohnraum, Bildung und Arbeit.

Eine inhaltliche Prüfung des Vorschlags hat die Kommission zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgenommen. Die Registrierung greift den endgültigen rechtlichen und politischen Schlussfolgerungen der Kommission zu der Initiative nicht vor und ist auch kein Hinweis auf Maßnahmen, wenn die Initiative die erforderliche Unterstützung erhält. Der Inhalt der Initiative spiegelt nur die Ansichten der Organisatorengruppe wider, er ist keinesfalls als Ausdruck der Ansichten der Kommission zu betrachten.

Nächste Schritte

Nach der heutigen Registrierung haben die Organisatoren sechs Monate Zeit, mit der Sammlung von Unterschriften zu beginnen. Wenn eine Europäische Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhält, muss die Kommission reagieren. Sie kann dann selbst entscheiden, ob sie der Initiative nachkommen will oder nicht. Sie muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.

Hintergrund

Die mit dem Vertrag von Lissabon eingeführte Europäische Bürgerinitiative ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern Europas, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen. Sie wurde im April 2012 offiziell eingeführt. Ist eine Europäische Bürgerinitiative formal registriert, so können eine Million Bürgerinnen und Bürger aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse Rechtsakte vorzulegen. Zulässig ist eine Initiative, wenn die geplanten Maßnahmen:

  • nicht offenkundig außerhalb der Befugnis der Kommission liegen, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen,
  • nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös sind und
  • nicht offenkundig gegen die Werte der Union verstoßen.

Seit es die Europäische Bürgerinitiative gibt, hat die Kommission 125 Anträge auf Einleitung einer solchen Initiative erhalten. 98 davon waren zulässig und erfüllten damit die Registrierungsvoraussetzungen. Mit dem heutigen Beschluss wird die zweite Initiative in diesem Jahr registriert.

EU-Kommission / 22.02.2023

Grafik: EU-Kommission

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