Die humanitäre Krise infolge der katastrophalen Erdbeben in Syrien und der Türkei hat zu einer Verschlechterung der Menschenrechtslage in beiden Ländern geführt. Zu diesem Schluss kommt Amnesty International in einem heute veröffentlichten Kurzbericht zu menschenrechtlichen Verpflichtungen im Rahmen der Katastrophenhilfe.
Nach den katastrophalen Erdbeben, die am 6. und 20. Februar den Südosten der Türkei und Norden Syriens verwüstet haben, muss der Schutz der Menschenrechte gewährleistet werden, fordert Amnesty International. Der Bericht „A Human Rights Response to the February Earthquakes“ geht auf Verletzungen der Menschenrechte ein, wie das Recht auf Leben, den Schutz vor willkürlicher Verhaftung, das Verbot von Folter und anderen Misshandlungen sowie die Meinungs- und Versammlungsfreiheit.
Janine Uhlmannsiek, Europa-Expertin bei Amnesty International in Deutschland, sagt: „Unser tiefes Mitgefühl gilt allen, die von den Erdbeben betroffen sind und Angehörige verloren haben. Es braucht eine engagierte und nachhaltige humanitäre Antwort auf diese Krise – die internationale Gemeinschaft und auch die Bundesregierung sind hier weiter gefordert.“
Der Bericht beschreibt unter anderem, dass in der Türkei in den ersten beiden Tagen nach dem Erdbeben über 90 Personen festgenommen wurden, darunter auch Journalist*innen und Personen, die allein aufgrund von Äußerungen auf Social Media festgenommen wurden. Personen, die in der Türkei wegen angeblicher Plünderungen festgenommen worden waren, wurden gefoltert, mindestens eine Person ist in Haft gestorben. Amnesty International hat glaubwürdige Berichte über verbale und körperliche Angriffe gegen syrische Geflüchtete in der Türkei erhalten. In Syrien wurde der Zugang zu humanitärer Hilfe für bestimmte Regionen verweigert.
„Die humanitäre Krise infolge dieser katastrophalen Erdbeben hat zu einer Verschlechterung der Menschenrechtslage sowohl in Syrien als auch in der Türkei geführt und bereits bestehende Probleme verschärft. In solchen Krisenzeiten verlieren die Menschenrechte nicht ihre Gültigkeit. Es gilt, humanitäre Hilfe entsprechend menschenrechtlicher Prinzipien gerecht und wirksam bereitzustellen. Die Regierungen müssen daran erinnert werden, dass sie auch in Krisenzeiten die Pflicht haben, internationale Menschenrechtsstandards einzuhalten, einschließlich des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung“, sagt Uhlmannsiek.
Amnesty International Deutschland e. V. / 23.02.2023
Foto: Gazete Davul