Die Mitgliedstaaten der EU haben heute im sogenannten Rat der Ständigen Vertreter (AStV) die politische Einigung zur Reform des EU-Emissionshandelns vom 18.12.2022 bestätigt. Nachdem die Sprachfassungen erstellt sind, wird es noch eine formale Befassung im Rat geben. Auch das Europäische Parlament muss die Einigung noch final bestätigen.
Der Europäische Emissionshandel wird auf fast alle Sektoren ausgeweitet, insbesondere auf die Bereiche Gebäude und Verkehr. Darauf hatten sich am 18.12.2022 das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission im Rahmen der sogenannten Trilog-Verhandlungen geeinigt. Ca. 85 Prozent aller europäischen CO2-Emissionen sind damit zukünftig an Zertifikate bzw. Emissionsrechte gebunden. Deren Menge sinkt kontinuierlich ab – entsprechend der europäischen Klimaziele. Heute erfolgte die Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten.
Mit diesem Durchbruch werden endlich in ganz Europa auch die bislang schwierigen Sektoren Verkehr und Gebäude stärker in die Pflicht genommen. Verschiedene Vorkehrungen sorgen ohne Beeinträchtigung des Emissionsminderungsziels dafür, dass die Preise nicht zu stark ansteigen können und im Gebäude- und Verkehrsbereich schon ab 45 Euro pro Zertifikat abgefedert werden. Die EU hat sich damit auf den zentralen Hebel bei der Absenkung der Treibhausgase bis 2030 geeinigt und ebnet ihren Weg zur vollständigen Treibhausgasneutralität bis 2050.
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck: „Die EU geht voran beim Klimaschutz und beweist nun auch effektive Tatkraft. Nach der politischen Einigung vom Dezember folgte heute die Bestätigung der EU-Mitgliedstaten. Das ist ein wichtiger Baustein und zeigt, dass wir in der EU den Weg zur Klimaneutralität konsequent gehen, ohne dabei den sozialen Ausgleich aus dem Blick zu verlieren, und sie setzt Maßstäbe für die Umsetzung von Klimapolitik weltweit.“
Um die finanziellen Belastungen der zusätzlichen CO2-Bepreisung für einkommensschwächere Haushalte abzufedern, wird ein neuer Klimasozialfonds in Höhe von 65 Milliarden Euro eingerichtet. Mit dem anfangs etwas langsameren Einstieg in den CO2-Grenzausgleich und der Stärkung des Innovationsfonds enthält die Einigung auch eine gute Balance bei der Dekarbonisierung der europäischen Industrie: Sie erhält bis 2030 mehr Raum und auch mehr Unterstützung für notwendige Dekarbonisierungsmaßnahmen. Ein Review in 2025 ermöglicht zudem weitere mit dem WTO-Recht kompatible Nachbesserungen beim Carbon Leakage-Schutz, sollte dies als erforderlich angesehen werden.
Mit der Einigung zum europäischen Emissionshandel ist nun der größte Teil des Fit-for-55-Programms ausverhandelt. Das Programm enthält alle Maßnahmen mit der die EU-Mitgliedsstaaten ihre verschärften Klimaziele – die CO2-Emissionen der EU müssen bis 2030 um 55 % gegenüber 1990 absinken – erreichen wollen.
Überblick zum EU-Emissionshandel:
Schärfere Regeln für den Emissionshandel
Die Trilog-Einigung sieht vor, die Menge der CO2-Zertifikate – die Emissionsrechte – im EU-Emissionshandelssystem (ETS-1) bis 2030 im Vergleich zu 2005 schrittweise um 62 Prozent zu senken (bisher 43 Prozent). Auch die Regeln für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten wurden umfangreich überarbeitet. Insbesondere sollen effiziente Unternehmen künftig von einer kostenlosen Zuteilung profitieren, wohingegen ineffiziente Anlagen Kürzungen befürchten müssen, wenn sie keine Effizienzmaßnahmen durchführen. Die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für den Luftfahrtbereich und für die Industriesektoren, die künftig durch den CO2-Grenzausgleich vor einem Carbon Leakage Risiko geschützt werden, soll stufenweise auslaufen. Außerdem wird der Seeverkehr ab 2024 in den Emissionshandel einbezogen. Damit deckt der ETS-1 dann fast die Hälfte aller europäischen Treibhausgasemissionen und die größten Quellen für klimaschädliche Treibhausgase ab: im Energiesektor, in der energieintensiven Industrie sowie im See- und Luftverkehr.
Ein Teil der Einnahmen fließt in den Innovationsfonds, der Investitionen in klimafreundliche Technologien fördert. Im Vergleich zur derzeitigen Größe des Fonds wurden zusätzlich etwa 85 Millionen Zertifikate hinzugefügt, die u.a. aus der Einbeziehung des Seeverkehrs und aufgrund der Einführung des CO2-Grenzausgleichs gewonnen werden. Das Volumen des Innovationsfonds beläuft sich damit auf geschätzt etwa 40 Mrd. EUR für den Zeitraum 2021-2030.
Neuer Emissionshandel für Gebäude, Verkehr und Prozesswärme in der Kleinindustrie
Die Einigung sieht zudem vor, ab 2027 ein neues zusätzliches und eigenständiges Emissionshandelssystem für Gebäude, den Straßenverkehr und Brennstoffe in bestimmten industriellen Sektoren zu schaffen – ähnlich dem nationalen deutschen Brennstoffemissionshandel. Hier ist es auf den letzten Metern noch gelungen, im europäischen ETS zusätzliche Emissionsmengen einzubeziehen. Die Menge der Emissionsrechte soll um 5,10 Prozent und ab 2028 um 5,38 Prozent jährlich zurückgehen. Kostenlose Emissionsrechte sind nicht vorgesehen, da die Preise von den Brennstoffhändlern an die Verbraucher weitergegeben werden sollen, um die notwendigen Klimaschutzanreize zu erzielen.
Klimasozialfonds
Ein neuer Klimasozialfonds soll den Mitgliedstaaten Finanzmittel zur Verfügung stellen, um die sozialen Auswirkungen des vorgeschlagenen neuen Emissionshandelssystems ETS-II auszugleichen. Der Fonds soll vor allem Investitionen in effizientere Gebäude und emissionsärmere Mobilität unterstützen. Die Maßnahmen sollen hauptsächlich einkommensschwachen Haushalten und finanziell schwächeren Kleinstunternehmen zugutekommen. Vorrübergehend können die Mitgliedstaaten über den Fonds auch direkte Einkommensbeihilfen für besonders vulnerable Haushalte finanzieren.
Der Fonds hat eine Gesamthöhe von 65 Milliarden Euro über eine Laufzeit von 2026-2032 und wird größtenteils aus Einnahmen des neuen ETS II für Gebäude und Straßenverkehr finanziert. Zusätzlich werden die Mitgliedstaaten mit eigenen Haushaltsmitteln zu den durchgeführten Maßnahmen beitragen. Durch einen entsprechenden Zuweisungsschlüssel der Gesamtmittel wird nicht nur ein solidarischer Ausgleich innerhalb der Mitgliedstaaten, sondern auch europaweit zwischen allen Mitgliedsstaaten sichergestellt.
BMWK / 08.02.2023