Zur Erleichterung der Hilfen für das Erdbebengebiet in Syrien lockert die Europäische Union vorübergehend ihre Sanktionen gegen das Regime in Damaskus. Hilfsorganisationen müssen vorerst nicht mehr eine Sondergenehmigung der EU-Mitgliedstaaten einholen, um sanktionierte Einrichtungen in Syrien mit Gütern und Dienstleistungen zu versorgen, wie der Europäische Rat am Donnerstag mitteilte.
Die Maßnahme sei angesichts des „Ernstes der humanitären Krise in Syrien“ getroffen worden, die durch das Erdbeben im türkisch-syrischen Grenzgebiet vom 6. Februar verschlimmert worden sei, hieß es in der Erklärung. Die Lockerung der Sanktionen soll für einen Zeitraum von sechs Monaten gelten.
Durch die Erdbebenserie mit einer Stärke von bis zu 7,8 sind in den nördlichen Teilen Syriens mehr als 5.900 Menschen ums Leben gekommen. Die Zahl wurde jedoch schon länger nicht mehr aktualisiert und gilt nicht als verlässlich. In der Türkei wurden zuletzt 43.556 Todesfälle im Zusammenhang mit den Erdbeben von offizieller Seite bestätigt. Nach türkischen Angaben gab es zudem mehr als 8.550 Nachbeben.
Die EU hatte im Jahr 2011 als Reaktion auf das gewaltsame Vorgehen des syrischen Machthabers Baschar al-Assad gegen die Opposition und Bevölkerung umfangreiche Sanktionen gegen das Land verhängt. Sie richteten sich gegen mehr als 290 Einzelpersonen und 70 Organisationen.