Nach den schweren Erdbeben gestern in der Türkei und in Syrien sind noch viele Menschen unter den Trümmern begraben. Nach der Aktivierung des EU-Katastrophenschutzverfahrens durch die Türkei haben 19 EU-Mitgliedstaaten (Bulgarien, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern) sowie Albanien und Montenegro in Abstimmung mit dem EU-Koordinierungszentrum für Notfallmaßnahmen und den türkischen Behörden Hilfsteams bereitgestellt.
25 Such- und Rettungsteams sind auf dem Weg in die am stärksten betroffenen Gebiete in der Türkei, um die Ersthelfer vor Ort zu unterstützen. Elf dieser Teams sind bereits eingetroffen. Außerdem wurden zwei medizinische Teams über das EU-Katastrophenschutzverfahren entsandt, um die medizinische Notversorgung der betroffenen Menschen zu gewährleisten. Insgesamt haben die europäischen Länder bisher 1.185 Rettungskräfte und 79 Suchhunde zur Verfügung gestellt.
Das EU-Koordinierungszentrum für Notfallmaßnahmen hat außerdem ein EU-Katastrophenschutzteam mit Experten aus elf Mitgliedstaaten zusammengestellt, das sofort zur Unterstützung der Maßnahmen in die Türkei entsandt wurde.
In Syrien steht die EU in Kontakt mit ihren humanitären Partnern vor Ort und finanziert humanitäre Organisationen, die Such- und Rettungsaktionen durchführen, Wasser und sanitäre Einrichtungen bereitstellen und Decken und Hygieneartikel in den betroffenen Gebieten verteilen. Die EU bewertet auch das Ausmaß der Schäden und den Bedarf in Syrien nach dem gestrigen Erdbeben, um ihre Hilfe anzupassen. Die EU prüft alle Möglichkeiten, um die betroffene Bevölkerung in Syrien weiter zu unterstützen.
Hintergrund
Das EU-Katastrophenschutzverfahren zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern und acht weiteren Teilnehmerstaaten (Island, Norwegen, Serbien, Nordmazedonien, Montenegro, Türkei, Bosnien und Herzegowina sowie seit Kurzem Albanien) beim Katastrophenschutz zu stärken, um die Katastrophenprävention, -vorsorge und -bewältigung zu verbessern.
Wenn ein Notfall die Reaktionsfähigkeit eines Landes in Europa und darüber hinaus überfordert, kann dieses Land im Rahmen des Verfahrens um Hilfe ersuchen. Die Europäische Kommission spielt eine Schlüsselrolle bei der weltweiten Koordinierung der Katastrophenabwehr. Seit seiner Einrichtung im Jahr 2001 sind beim EU-Katastrophenschutzverfahren über 600 Hilfeersuchen für Einsätze innerhalb und außerhalb der EU eingegangen.
Ein gemeinsamer Ansatz trägt außerdem dazu bei, das Fachwissen und die Kapazitäten der Ersthelfer zu bündeln, Doppelarbeit bei den Hilfemaßnahmen zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Hilfe den Bedürfnissen der betroffenen Menschen entspricht. Die Bündelung von Katastrophenschutzkapazitäten und -fähigkeiten ermöglicht eine wirksamere und kohärentere gemeinsame Reaktion.
Das Verfahren trägt auch zur Koordinierung der Katastrophenprävention und -vorsorge der nationalen Behörden und zum Austausch bewährter Verfahren bei. Dies erleichtert die kontinuierliche Entwicklung höherer gemeinsamer Standards und ermöglicht es den Teams, die unterschiedlichen Ansätze besser zu verstehen und sich beim Einsatz im Katastrophenfall zu ergänzen oder abzuwechseln.
EU-Kommission / 07.02.2023
Foto: EU-Kommission