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50 Jahre Washingtoner Artenschutzübereinkommen – 50 Jahre internationaler Artenschutz

Bundesumweltministerin Steffi Lemke besucht das Hauptzollamt in Hamburg

Der 3. März ist zudem der jährliche World Wildlife Day der Vereinten Nationen, der alle wilden Tiere und Pflanzen und ihren Beitrag zu unserem Leben und zur Gesundheit unseres Planeten würdigt. Bundesumweltministerin Steffi Lemke nimmt den anstehenden Jahrestag zum Anlass und besucht das Zollmuseum in Hamburg.

Am 3. März 1973 wurde das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten frei lebenden Tieren und Pflanzen (CITES) unterzeichnet und damit erstmals der internationale Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten reguliert. Seitdem wurden circa 40.000 bedrohte Tier- und Pflanzenarten unter Schutz gestellt, um ihr Aussterben und den Raubbau an der Natur zu verhindern. Der 3. März ist zudem der jährliche World Wildlife Day der Vereinten Nationen, der alle wilden Tiere und Pflanzen und ihren Beitrag zu unserem Leben und zur Gesundheit unseres Planeten würdigt. Bundesumweltministerin Steffi Lemke nimmt den anstehenden Jahrestag zum Anlass und besucht das Zollmuseum in Hamburg.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Mit CITES wurde vor 50 Jahren ein wichtiges Instrument für den Artenschutz geschaffen. Mit jeder gefährdeten Art, deren Handel wir regulieren oder verbieten, leisten wir einen Beitrag im Kampf gegen das Artenaussterben. Gleichzeitig ist die zunehmende Anzahl der gelisteten Arten, die auf Schutz angewiesen sind, ein besorgniserregendes Zeugnis der wachsenden menschengemachten Biodiversitätskrise. Uns droht der Verlust von einer Million Arten alleine in den nächsten Jahrzehnten. Ohne diese wilden Arten sind ganze Ökosysteme gefährdet und damit letztlich auch unsere Lebensgrundlage. CITES gibt uns einen wichtigen Rahmen, doch reicht es nicht aus, allein Arten unter Schutz zu stellen: Wir müssen etwa auch den Vollzug stärken und brauchen insbesondere eine strengere Kontrolle des zunehmenden Online-Handels. Hierfür bauen wir derzeit eine Taskforce auf, um lokale Behörden bei der Bekämpfung des illegalen Artenhandels im Internet zu unterstützen. Darüber hinaus müssen selbstverständlich alle Treiber des Artenverlusts angegangen werden. Auch deswegen sind beispielsweise die Ziele zur Schaffung von Schutzgebieten und der Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme der Montrealer Vereinbarung so wichtig.“

In der Asservatenkammer des Hauptzollamts Hamburg wird angesichts zahlreicher illegal gehandelter Arten anschaulich, wie wichtig eine konsequente Regulierung des internationalen Artenhandels und die Bekämpfung des illegalen Handels sind. Ein starker Vollzug ist dabei ein Grundpfeiler. Der Zoll wie etwa das Hauptzollamt Hamburg spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Die Zollstellen prüfen, ob bei der Ein- und Ausfuhr die erforderlichen artenschutzrechtlichen Dokumente vorliegen und somit Verbote und Beschränkungen von CITES beachtet werden.

Laut Weltbiodiversitätsrat ist die Übernutzung von Tieren, Pflanzen und anderen Organismen nach dem Verlust von Lebensraum der zweitgrößte Treiber und in marinen Ökosystemen sogar der Haupttreiber des Artenverlustes. Eine Ursache dafür ist der internationale Handel mit bedrohten Tieren und Pflanzen. Kerninstrumente von CITES sind verpflichtende Nachhaltigkeitsprüfungen zur Sicherstellung der Nachhaltigkeit von Nutzung (Anhang II CITES) bis hin zu kompletten Verboten des kommerziellen Handels (Anhang I CITES). Bei Verstoß gegen die Regeln können Handelssanktionen verhängt werden. Mit diesem Instrumentarium wurden in den letzten 50 Jahren beachtliche und messbare Erfolge erzielt: Viele Bestände gefährdeter Arten konnten sich dank der Regulierung erholen oder zumindest stabilisieren, etwa einige Populationen des Afrikanischen Elefanten, das Südliche Breitmaulnashorn oder diverse Krokodilarten.

Die Bundesregierung setzt sich mit Nachdruck dafür ein, weitere Arten unter Schutz zu stellen. Bei der letzten Vertragsstaatenkonferenz im November 2022 wurden rund 100 Hai- und Rochenarten, 150 tropische holzliefernde Baumarten sowie über 200 Reptilien- und Amphibienarten erstmals unter internationalen Schutz gestellt. Damit haben die Vertragsstaaten auch ein klares Signal für mehr Artenschutz und Nachhaltigkeit in Fischereiwirtschaft, Lebendtierhandel und Holzhandel gesetzt.

CITES ist einer von mehreren Bausteinen, mit denen die Bundesregierung das Artenaussterben bekämpft. Neben CITES sind noch weitere Instrumente zur effektiven Regulierung des Handels mit gefährdeten Arten nötig, wie etwa eine EU-weite Positivliste für Heimtiere und ein europäischer Rechtsakt nach dem Vorbild des US-amerikanischen Lacey Acts. Ein solcher Rechtsakt würde den Import, Verkauf und Besitz von Arten, die in ihren jeweiligen Herkunftsländern geschützt sind, im EU-Binnenmarkt verbieten. Die Bundesregierung hat sich maßgeblich dafür eingesetzt, dass die EU-Kommission jetzt endlich die Machbarkeit einer EU-weiten Umsetzung eines solchen Rechtsaktes prüft.

BMUV / 23.02.2023

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