In Reaktion auf das gestrige Gespräch der Strategieplattform Transformation der Automobil- und Mobilitätswirtschaft unter Leitung von Bundeskanzler Olaf Scholz betont der Handelsverband Deutschland (HDE) die Bedeutung des Einzelhandels als zentraler Akteur bei der Mobilitätswende. Der Verband fordert daher, die Branche in der Debatte über einen Mobilitätswandel einzubeziehen. Der Einzelhandel sei etwa als Akteur im Ausbau der Ladeinfrastruktur und als Teil der sich verändernden städtischen Infrastruktur unmittelbar von der Diskussion betroffen. Aus Sicht des Verbandes ist zudem die Beschränkung des Austauschs auf das Verkehrsmittel Auto zu kurz gegriffen. Der HDE fordert daher die Einberufung eines echten Mobilitätsgipfels, der die Stimmen aller zentralen Akteure einbezieht.
„Ein echter Mobilitätsgipfel ist nötig. Wesentliche Treiber des Mobilitätswandels saßen nicht mit am Tisch. Mobilität ist schließlich mehr als das Auto“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Der gemeinsam von HDE und GfK erarbeitete Standort-Monitor 2022 zeigt deutlich, dass das Auto bundesweit zwar weiterhin das Verkehrsmittel Nummer eins und für den Einkaufsverkehr bedeutend ist, jedoch insbesondere in den hochverdichteten Großstadtbereichen der ÖPNV an Bedeutung zugenommen hat. Der öffentliche Personennahverkehr dominiert hier, andere Verkehrsträger wie beispielsweise das Fahrrad werden regelmäßig von rund 30 Prozent der Bürgerinnen und Bürger genutzt. „Für die Weiterentwicklung der Straßeninfrastruktur oder auch für die Angebote des ruhenden Verkehrs entstehen ganz neue Aufgaben, von Radschnellwegen über Fahrradparkhäuser bis zur wichtigen Verknüpfung mit dem Individualverkehr. Den Handel zeichnet seine Nähe zu derartigen Problemstellungen aus. Unsere Innenstädte müssen für alle erreichbar bleiben. Ohne die Branche kann die Mobilitätswende weder diskutiert noch umgesetzt werden“, betont Genth.
Die unmittelbar an der Diskussion zum Ausbau der Ladeinfrastruktur beteiligten Akteure müssten daher Teil des Gesprächsformats werden. Der Einzelhandel werde durch das „Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität“ (GEIG) bereits heute über die Androhung eines Bußgeldes verpflichtet, bei Nichtwohngebäuden mit mehr als sechs Stellplätzen mindestens jeden dritten Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität auszustatten und zusätzlich mindestens einen Ladepunkt zu errichten. „Wir müssen darüber diskutieren, wieso der Einzelhandel als Wirtschaftsbranche die notwendige Infrastruktur für den Verkauf der Produkte der Automobilindustrie aufbauen und bezahlen soll. Bei der Bereitstellung der Energieinfrastruktur besteht dringender Gesprächsbedarf. Ein echter Mobilitätsgipfel ist überfällig“, so Genth weiter.
HDE / 11.01.2023