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Deutschland lehnt das Ersuchen der Türkei um den Sänger Ferhat Tunç ab

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt lehnte den Antrag des Gerichts auf Herausgabe der Aussagen des Künstlers Ferhat Tunç durch das Berufungsgericht unter Hinweis auf die Meinungs- und Gedankenfreiheit ab.

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt lehnte den Antrag des Gerichts auf Herausgabe der Aussagen des Künstlers Ferhat Tunç durch das Berufungsgericht unter Hinweis auf die Meinungs- und Gedankenfreiheit ab.

Die 15. Anhörung der Klage gegen den Künstler Ferhat Tunç wegen „Beleidigung“ des AKP-Präsidenten Tayyip Erdoğan durch seine Beiträge in den sozialen Medien fand am 14. Strafgerichtshof erster Instanz in Büyükçekmece statt. Tunç nahm an der Anhörung nicht teil, da er sich im Ausland aufhielt, während seine Anwältin Fatma Hopikoğlu eine Entschuldigung einreichte.

Das Gericht teilte mit, dass es über das Berufungsgericht eine Antwort auf das Ersuchen der vorangegangenen Anhörung um die Erklärungen Tunçs erhalten habe. Das Gericht stellte fest, dass die Staatsanwaltschaft Darmstadt den Antrag im Rahmen des Rechts auf freie Meinungsäußerung betrachtete und daher Tunçs Aussagen nicht aufgriff.

Daraufhin erließ das Gericht eine Zwischenentscheidung und gab den Antrag in der vorangegangenen Verhandlung auf. Das Gericht beschloss jedoch, den gegen Tunç ausgestellten Haftbefehl abzuwarten, und vertagte die Verhandlung auf den 12. September.

Foto: MA

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