Die EU-Kommission bringt Europa auf dem Weg in eine Zukunft ohne Umweltverschmutzung weiter voran. Mit Vorschlägen für einen ersten EU-weiten freiwilligen Rahmen zur zuverlässigen Zertifizierung hochwertiger CO2-Entnahmen und zur Reduzierung von Verpackungsmüll durch Wiederverwendung und Recycling fördert sie die Umsetzung der Grundsätze der Kreislaufwirtschaft: Reduzieren, Wiederverwenden, Wiederverwerten.
Frans Timmermans, Exekutiv-Vizepräsident für den europäischen Grünen Deal, bezeichnet den Vorschlag für eine EU-Zertifizierung der CO2-Entnahme als einen historischen Schritt im Kampf gegen die Klimakrise. „Um Klimaneutralität zu erreichen, müssen wir die Treibhausgasemissionen drastisch senken, aber auch CO2 aus der Atmosphäre entfernen. Im Rahmen unseres Pakets „Fit für 55“ wird daran gearbeitet, den Ausstoß dieser großen Mengen an Treibhausgasemissionen so schnell wie möglich zu bremsen. Nun legen wir den Rechtsrahmen fest, um gleichzeitig Anreize für den CO2-Abbau durch Technologien oder natürliche Kohlenstoffsenken zu schaffen.Dies birgt auch ein großes Potenzial für die biologische Vielfalt. Der zertifizierte CO2-Abbau schafft neue Geschäftsmöglichkeiten für Landwirte, Forstwirte und Landbewirtschafter, die die zusätzliche Meile für Klima und Umwelt nutzen wollen.“
Der Exekutiv-Vizepräsident wies auch darauf hin, dass die europäischen Bürgerinnen und Bürgern überflüssige und unnötig sperrige Verpackungen vermeiden möchten. Die Unternehmen seien bereit, nachhaltige, innovative Verpackungslösungen und -systeme zu entwickeln. „Wir räumen auch mit verwirrenden Aussagen zu biobasierten und biologisch abbaubaren Kunststoffen auf, damit Hersteller und Verbraucher wissen, unter welchen Bedingungen solche Kunststoffe wirklich umweltfreundlich sind und zu einer grünen Kreislaufwirtschaft beitragen.“
Mit zertifizierter CO2-Entnahme zur Klimaneutralität beitragen
Mit dem Vorschlag zur ersten EU-weiten freiwilligen Rahmen zur zuverlässigen Zertifizierung hochwertiger CO2-Entnahme werden innovative Technologien zum CO2-Abbau und nachhaltige Lösungen für eine klimaeffiziente Landwirtschaft gefördert. Außerdem wird er zu den Klima-, Umwelt- und Null-Schadstoff-Zielen der EU beitragen.
Um die Transparenz und Glaubwürdigkeit des Zertifizierungsverfahrens zu gewährleisten, enthält der Vorschlag Vorschriften für die unabhängige Überprüfung der CO2-Entnahme sowie Regeln für die Anerkennung von Zertifizierungssystemen, mit denen die Einhaltung des EU-Rahmens nachgewiesen werden kann. Um die Qualität und Vergleichbarkeit der CO2-Entnahme zu gewährleisten, werden in der vorgeschlagenen Verordnung vier QU.A.L.ITY-Kriterien festgelegt:
- QUantifizierung: Die Tätigkeiten zur CO2-Entnahme müssen genau gemessen werden und eindeutige Vorteile für das Klima bringen.
- Additionality (Zusätzlichkeit): Maßnahmen zur CO2-Entnahme müssen über die bestehenden Verfahren und die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen hinausgehen.
- Langfristige Speicherung: Die Zertifikate sind an die Dauer der CO2-Speicherung geknüpft, um eine dauerhafte Speicherung zu gewährleisten.
- Sustainability (Nachhaltigkeit): Maßnahmen zur CO2-Entnahme müssen die Nachhaltigkeitsziele in Bereichen wie Anpassung an den Klimawandel, Kreislaufwirtschaft, Wasser- und Meeresressourcen sowie biologische Vielfalt wahren bzw. dazu beitragen.
Dieser Vorschlag ist von entscheidender Bedeutung, damit die EU ihr Ziel erreichen kann, bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt zu werden. Um dieses Ziel zu erreichen, muss die EU ihre Treibhausgasemissionen auf ein Minimum reduzieren. Gleichzeitig wird die EU die Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre ausbauen müssen, um Emissionen auszugleichen, die nicht vollständig vermieden werden können.
Nächste Schritte
Der Kommissionsvorschlag wird nun im Einklang mit dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert. Auf der Grundlage der QU.A.L.ITY-Kriterien wird die Kommission mit Unterstützung einer Expertengruppe maßgeschneiderte Zertifizierungsmethoden für die verschiedenen Arten von Maßnahmen zur CO2-Entnahme entwickeln. Die erste Sitzung der Expertengruppe ist für das erste Quartal 2023 geplant.
Verpackungsmüll vermeiden und alle Verpackungen bis 2030 recyclingfähig machen
Im Durchschnitt fallen in Europa fast 180 kg Verpackungsmüll pro Kopf und Jahr an. Für Verpackungsmaterialien werden die meisten Primärrohstoffe verwendet, da 40 Prozent der Kunststoffe und 50 Prouent des Papiers in der EU für Verpackungsmaterialien bestimmt sind. Wenn nicht gehandelt würde, käme es in der EU bis 2030 zu einem weiteren Anstieg der Verpackungsabfälle um 19 Prozent und bei Verpackungsabfällen aus Kunststoff sogar um 46 Prozent.
Auf der Verbraucherseite werden diese Vorschriften für wiederverwendbare Verpackungsoptionen sorgen, unnötige Verpackungen verbieten, überflüssige Verpackungen einschränken und klare Kennzeichnungen zur Unterstützung eines korrekten Recyclings vorschreiben. Insbesondere für kleinere Unternehmen werden sie neue Geschäftsmöglichkeiten schaffen, die Nachfrage nach Primärrohstoffen senken, die Recyclingkapazität Europas steigern und die Abhängigkeit Europas von Primärrohstoffen und außereuropäischen Lieferanten verringern. Sie werden die Verpackungsbranche auf Kurs zur Klimaneutralität bis 2050 bringen.
Die Kommission bringt Verbrauchern und Industrie auch Klarheit in Bezug auf biobasierte, kompostierbare und biologisch abbaubare Kunststoffe. Sie legt dar, für welche Anwendungen diese Kunststoffe echte Umweltvorteile bringen und wie sie gestaltet, entsorgt und recycelt werden sollten.
Die Vorschläge sind wichtige Bausteine des im europäischen Grünen Deal angekündigten Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft und dessen Ziels, nachhaltige Produkte zur Norm zu machen. Sie entsprechen auch konkreten Forderungen, die auf der Konferenz zur Zukunft Europas vorgebracht wurden.
Mit der vorgeschlagenen Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften über Verpackungen und Verpackungsabfälle werden drei Hauptziele verfolgt. Erstens soll vermieden werden, dass Verpackungsmüll überhaupt entsteht, indem die Menge reduziert wird, unnötige Verpackungen eingeschränkt und wiederverwendbare und nachfüllbare Verpackungslösungen gefördert werden. Zweitens soll ein hochwertiger geschlossener Recyclingkreislauf gefördert werden, indem dafür gesorgt wird, dass alle Verpackungen auf dem EU-Markt bis 2030 wirtschaftlich recycelt werden können. Drittens sollen der Bedarf an Primärrohstoffen gesenkt und ein gut funktionierender Markt für Sekundärrohstoffe geschaffen werden, indem durch verbindliche Ziele der Anteil recycelter Kunststoffe in Verpackungsmaterialien erhöht wird.
- Das übergeordnete Ziel ist die Verringerung der Verpackungsabfälle um 15 Prozent pro Mitgliedstaat und Kopf bis 2040 im Vergleich zu 2018. Gegenüber einem Szenario ohne Änderung der Rechtsvorschriften würde dies insgesamt zu einer Verringerung des Abfallaufkommens in der EU um ca. 37 Prozent führen. Dies geschieht sowohl durch Wiederverwendung als auch durch Recycling.
- Zur Förderung der Wiederverwendung bzw. des Nachfüllens von Verpackungen – hier war in den vergangenen 20 Jahren ein starker Rückgang zu beobachten – müssen die Unternehmen den Verbrauchern einen bestimmten Prozentsatz ihrer Produkte in wiederverwendbaren oder nachfüllbaren Verpackungen anbieten, z. B. Getränke und Mahlzeiten zum Mitnehmen oder eCommerce-Lieferungen. Ferner werden einige Verpackungsformate genormt und eine klare Kennzeichnung wiederverwendbarer Verpackungen vorgeschrieben.
- Um unnötige Verpackungen entschieden anzugehen, werden bestimmte Verpackungen verboten, z. B. Einwegverpackungen für Lebensmittel und Getränke, die in Restaurants und Cafés verzehrt werden, Einwegverpackungen für Obst und Gemüse, Miniatur-Shampooflaschen und andere Miniaturverpackungen in Hotels.
- Viele Maßnahmen zielen darauf ab, Verpackungen bis 2030 uneingeschränkt recyclingfähig zu machen. Dazu werden unter anderem Kriterien für die Gestaltung von Verpackungen vorgeschrieben und verbindliche Pfandsysteme für Kunststoffflaschen und Aluminiumdosen eingeführt, und es wird präzisiert, welche sehr wenigen Verpackungsarten kompostierbar sein müssen, damit Verbraucher sie in den Biomüll werfen können.
- Darüber hinaus wird es verbindlich vorgeschriebene Recyclinganteile geben, die die Hersteller in neue Kunststoffverpackungen aufnehmen müssen. Dies wird dazu beitragen, recycelten Kunststoff zu einem wertvollen Rohstoff zu machen, wie das Beispiel der PET-Flaschen im Kontext der Richtlinie über Einwegkunststoffartikel zeigt.
Der Vorschlag wird der Verwirrung ein Ende setzen, welche Verpackung in welchen Recyclingbehälter gehört. Jede Verpackung wird mit einem Etikett versehen, aus dem hervorgeht, woraus sie gemacht ist und in welchen Abfallbehälter sie gehört, und die Abfallbehälter werden die gleichen Etiketten tragen. Überall in der EU werden dieselben Symbole verwendet.
Bis 2030 würden die vorgeschlagenen Maßnahmen zu einer Verringerung der Treibhausgasemissionen aus Verpackungen auf 43 Mio. Tonnen führen – im Vergleich zu 66 Mio. Tonnen, wenn die Rechtsvorschriften nicht geändert werden. Diese Verringerung entspricht etwa den jährlichen Emissionen Kroatiens. Der Wasserverbrauch würde um 1,1 Mio. m3 zurückgehen. Die Kosten der Umweltverschmutzung für Wirtschaft und Gesellschaft würden gegenüber dem Basisszenario 2030 um 6,4 Milliarden Euro gesenkt.
Nächste Schritte
Der Vorschlag über Verpackungen und Verpackungsabfälle wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens beraten.
Der politische Rahmen für biobasierte, biologisch abbaubare und kompostierbare Kunststoffe wird als Richtschnur für die künftige Arbeit der EU in diesem Bereich dienen, z. B. bei Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, Finanzierungsprogrammen und internationalen Debatten. Die Kommission ermutigt Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Behörden sich bei ihren Kauf-, Investitions- und politisch-strategischen Entscheidungen auf diesen Rahmen zu stützen.
EU-Kommission / 30.11.2022
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