Eine mit 557 Millionen Euro ausgestattete Maßnahme Deutschlands für die Deutsche Bahn AG steht mit den EU‑Beihilfevorschriften im Einklang. Das hat eine Überprüfung der Europäischen Kommission ergeben. Die Deutsche Bahn soll durch eine Kapitalzuführung einen Ausgleich für die Verluste erhalten, die ihrer Tochtergesellschaft DB Fernverkehr zwischen dem 1. November 2020 und dem 16. Mai 2021 aufgrund der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen Beschränkungen entstanden sind.
Die Kommission hatte bereits am 10. August 2021 eine Maßnahme genehmigt, um die Deutsche Bahn für Verluste zu entschädigen, die der Tochtergesellschaft DB Fernverkehr aufgrund der COVID-19-Pandemie entstanden sind (SA.63846). Dabei ging es um Verluste zwischen dem 16. März und dem 7. Juni 2020 im nationalen Fernverkehr und zwischen dem 16. März und dem 30. Juni 2020 im internationalen Fernverkehr.
Die deutsche Unterstützungsmaßnahme
Der Schienenverkehrsbetreiber DB Fernverkehr erbringt auf inländischen und grenzüberschreitenden Fernverkehrsstrecken Schienenpersonenverkehrsdienste in Deutschland. Ebenso wie andere Eisenbahnverkehrsunternehmen hat die DB Fernverkehr aufgrund der COVID-19-Pandemie und der restriktiven Eindämmungsmaßnahmen, die Deutschland und andere Länder ergreifen mussten, hohe Betriebsverluste erlitten.
Die zwischen November 2020 und Mai 2021 geltenden Pandemiebeschränkungen hatten direkte negative Auswirkungen auf den Eisenbahnverkehr und den Schienenfernverkehr in Deutschland. In diesem Zeitraum hatte die DB Fernverkehr verglichen mit dem entsprechenden Zeitraum im Jahr 2019 nur etwa ein Drittel der Fahrgäste, die Einnahmen des Unternehmens gingen erheblich zurück.
Die Bewertung durch die Kommission
Die Kommission hat die Maßnahme auf der Grundlage des Artikels 107 Absatz 2 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft. Danach kann die Kommission Beihilfemaßnahmen für bestimmte Unternehmen oder Beihilferegelungen für Branchen genehmigen, die aufgrund außergewöhnlicher Ereignisse Verluste erlitten haben.
Die COVID-19-Pandemie stellt nach Auffassung der Kommission ein solches außergewöhnliches Ereignis dar, da diese beispiellose Situation nicht vorhersehbar war und sich erheblich auf die Wirtschaft auswirkte. Folglich sind Sondermaßnahmen der Mitgliedstaaten zum Ausgleich von infolge der Pandemie entstandenen Schäden gerechtfertigt.
Die Kommission hat festgestellt, dass mit der deutschen Maßnahme Verluste von DB Fernverkehr ausgeglichen werden, die unmittelbar auf die COVID-19-Pandemie zurückzuführen sind. Sie hält die Maßnahme für angemessen, da der vorgesehene Ausgleich nicht über die erforderliche Höhe hinausgeht, um die Verluste zu decken.
Die Kommission ist deshalb zu dem Ergebnis gekommen, dass die Maßnahme mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.
EU-Kommission / 28.11.2022
Foto: EU-Kommission