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„Verbot für Theaterschauspieler über 65 bleibt de facto bestehen“

Die stellvertretende Vorsitzende der Republikanischen Volkspartei und Istanbuler Abgeordnete Dr. Gamze Akkuş İlgezdi

Die stellvertretende Vorsitzende der Republikanischen Volkspartei und Istanbuler Abgeordnete Dr. Gamze Akkuş İlgezdi

Die stellvertretende Vorsitzende der Republikanischen Volkspartei und Istanbuler Abgeordnete Dr. Gamze Akkuş İlgezdi erinnerte daran, dass die Staatstheater im Februar Theaterschauspieler, die älter als 65 Jahre sind, verboten haben und sagte: „Das Verbot besteht de facto weiter. Hauptdarsteller werden mit 91 Lira pro Stunde entlohnt. Das ist Arbeitsfeindlichkeit“.

Die stellvertretende CHP-Vorsitzende für Kultur und Kunst, Dr. Gamze Akkuş İlgezdi, hatte im Februar die Zwangsversetzung von Künstlern, die dem Ministerium für Kultur und Tourismus angehören, in den Ruhestand mit 65 Jahren angesprochen, obwohl es im Gesetz keine Obergrenze gibt. Aufgrund der Reaktionen kündigte das Ministerium am 1. Mai an, dass wieder Künstler über 65 Jahre auf der Bühne stehen würden.

Der CHP-Abgeordnete Akkuş İlgezdi erklärte, da keine Regelung getroffen worden sei, habe sich herausgestellt, dass die Künstler 91 Lira pro Stunde erhielten, und sagte: „Was mit Künstlern gemacht wird, die jahrelang für das Theater gearbeitet haben, ist eine völlige Ausbeutung der Arbeitskraft. Dieser Lohn bedeutet für die Künstler eigentlich „nicht spielen“. Außerdem dürfen sie nicht mehr als 5 Stunden pro Monat arbeiten. Daher ist es für den Künstler nicht möglich, 3 Auftritte pro Monat zu absolvieren. In diesem Fall werden Künstler, die Jahre ihres Lebens dem Theater gewidmet haben, daran gehindert, die Bühne zu betreten“.

ES GIBT KEINEN PLATZ IM GESETZ!

Gamze Akkuş İlgezdi erklärte, dass die Zwangspensionierung von Künstlern, die älter als 65 Jahre sind, gegen das Gesetz verstößt, und sagte: „Künstler unterliegen dem Beamtengesetz Nr. 657, um ihre persönlichen Rechte nicht zu verlieren. Die Ruhestandsverpflichtung nach dem Beamtengesetz über 65 Jahre gilt nicht für Künstler. Das Gesetz Nr. 5441 über die Einrichtung des Staatstheaters enthält keine Ruhestandsregelung für Personen über 65 Jahren. Daher ist die im Februar getroffene Entscheidung rechtswidrig“.

Akkuş İlgezdi erinnerte daran, dass sie am 2022. Februar eine parlamentarische Anfrage eingereicht hatte: „Es sind 10 Monate vergangen, aber das Ministerium hat auf diese parlamentarische Anfrage nicht geantwortet, so wie es auch auf unsere anderen parlamentarischen Anfragen nicht geantwortet hat. Unsere Künstler, die offensichtlich gesetzeswidrig in den Ruhestand versetzt wurden, werden außerdem durch eine lächerliche Gage von 91 Lira pro Stunde daran gehindert, auf der Bühne aufzutreten.“

Foto: PIRHA

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