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Stellvertretender Leiter des Islamischen Zentrums Hamburg ausgereist

Nach Ausweisung

Das "Islamische Zentrum Hamburg" (IZH): Ideologisch, organisatorisch und personell ein Außenposten des iranischen Regimes. Bild: © LfV Hamburg

Nach der Ausweisung des stellvertretenden Leiters des Islamischen Zentrums Hamburg (kurz IZH), durch die Behörde für Inneres und Sport, hat dieser Deutschland am vergangenen Mittwochabend, 2. November, in Richtung Iran verlassen. Zuvor war der Betroffene auch in zweiter Instanz Mitte Oktober vor dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht mit seiner Beschwerde gegen die Ausweisungsverfügung gescheitert und damit seit dieser Woche vollziehbar ausreisepflichtig.

Da der Betroffene belegbar militante schiitisch-extremistische und terroristische Organisationen unterstützt, hatte die Innenbehörde ihm im Juni eine Ausweisungsverfügung zugestellt, mit der er aufgefordert wurde, Deutschland zu verlassen. Es gilt zudem ein Wiedereinreiseverbot nach Deutschland.

Dem Landesamt für Verfassungsschutz liegen entsprechende Erkenntnisse vor, die belegen, dass der Betroffene Verbindungen zu zwei für die „Hizb Allah“ tätigen Spendensammelvereinen unterhalten hat, die mittlerweile wegen Terrorfinanzierung durch das BMI verboten wurden. Das belegen u.a. entsprechende Besuche bei „Hizb Allah“-nahen Vereinen. Darüber hinaus hat der Betroffene enge Kontakte zu Vertretern der „Hizb Allah“ im Libanon gepflegt. Die „Hizb Allah“ (übersetzt: „Partei Gottes“) ist für eine Vielzahl von Anschlägen verantwortlich und stellt das Existenzrecht Israels offen in Frage bzw. ruft zu dessen gewaltsamer Beseitigung auf. Seit April 2020 gilt ein Betätigungsverbot in Deutschland.

Innensenator Andy Grote: „Ich bin froh, dass der stellvertretende Leiter des IZH unserer Ausweisung Folge geleistet und das Land jetzt verlassen hat. Eine bereits vorbereitete Abschiebung wäre ansonsten unumgänglich gewesen. Wer nachweislich Terrororganisationen oder Terrorfinanzierer unterstützt, stellt eine schwerwiegende Gefahr für unsere Sicherheit dar und hat in Deutschland nichts zu suchen.“

Behörde für Inneres und Sport / 04.11.2022

Foto: © LfV Hamburg

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