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GEW: „Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz hat ausgedient“

Bildungsgewerkschaft beim Expertengespräch im Deutschen Bundestag

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat den Bundestag gemahnt, das 2007 in Kraft getretene Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) abzulösen. So solle für mehr Dauerstellen für Daueraufgaben, verlässliche Karrierewege, Mindestlaufzeiten für Zeitverträge und mehr Chancengleichheit in Hochschule und Forschung gesorgt werden. „Das Gesetz hat in beispielloser Weise die Prekarisierung der Arbeit in der Wissenschaft vorangetrieben. 84 Prozent aller wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Hochschulen sind befristet beschäftigt, 42 Prozent von ihnen mit einer Vertragslaufzeit von weniger als einem Jahr. Zwei Drittel aller Promovierenden werden mit einer halbfertigen Doktorarbeit auf die Straße gesetzt. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz hat ausgedient – es muss schleunigst durch ein Wissenschaftsentfristungsgesetz ersetzt werden“, sagte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und Hochschulexperte, bei einem Fachgespräch des Bundestagsausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am Mittwoch in Berlin.

„Immer mehr Zeitverträge mit immer kürzeren Laufzeiten – das ist nicht nur unanständig gegenüber den hoch qualifizierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, sondern untergräbt auch die Kontinuität und Qualität von Forschung und Lehre sowie die Attraktivität des Arbeitsplatzes Hochschule und Forschung“, betonte Keller. Der Bund habe in der Bildungs- und Wissenschaftspolitik „wenig zu sagen“, aber er habe die Gesetzgebungskompetenz für das Arbeitsrecht. „Diese muss er nutzen, um den Hochschulen und Forschungseinrichtungen die Lizenz zum Befristen zu entziehen“, forderte Keller.

Konkrete Vorschläge dafür habe die GEW mit ihrem Gesetzentwurf für ein Wissenschaftsentfristungsgesetz vorgelegt. „Der Bund muss Rahmenbedingungen festlegen, die eine erfolgreiche wissenschaftliche Qualifizierung möglich machen. Dazu gehören Vertragslaufzeiten von in der Regel sechs, mindestens aber vier Jahren und das Recht auf Qualifizierung in der Arbeitszeit. Wenn keine Qualifizierung möglich ist, werden Daueraufgaben erledigt, für die Dauerstellen eingerichtet werden müssen“, unterstrich der GEW-Hochschulexperte. Mit der Promotion sei die wissenschaftliche Qualifizierung abgeschlossen. „Postdocs müssen daher entweder eine Dauerstelle oder aber einen Zeitvertrag mit verbindlicher Entfristungszusage erhalten“, sagte Keller. Darüber hinaus müsse im Gesetz ein verbindlicher Nachteilsausgleich für Beschäftigte, die Kinder betreuen, behindert oder chronisch krank sind oder Beeinträchtigungen im Zuge der Corona-Pandemie hinnehmen mussten, verankert werden.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) / 09.11.2022

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