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Gesundheitskarte wird als patientenfreundlicher Weg zum Einlösen von E-Rezepten gebraucht

ABDA

Bislang können E-Rezepte nur per wenig verbreiteter E-Rezept-App oder über den Papierausdruck des Rezeptschlüssels eingelöst werden.

Deutschlands Apotheken bekennen sich zur schnellstmöglichen Einführung des E-Rezepts in ganz Deutschland und setzen deshalb ihre Bemühungen in den beiden Testregionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe mit aller Kraft fort. Sie fordern alle Beteiligten im Gesundheitswesen auf, daran mitzuarbeiten, dass die elektronische Gesundheitskarte (eGK) möglichst schnell als einfacher und patientenfreundlicher Weg zum Einlösen von E-Rezepten in Apotheken genutzt werden kann. Bislang können E-Rezepte nur per wenig verbreiteter E-Rezept-App oder über den Papierausdruck des Rezeptschlüssels eingelöst werden.

„Die Apotheken sind bundesweit bereit für das E-Rezept, nachdem sie sich in den vergangenen Jahren mit großem technischen, organisatorischen und personellen Aufwand darauf vorbereitet haben“, sagt Anke Rüdinger, Vorstandsmitglied im Deutschen Apothekerverband (DAV): „Als Gesellschafter der gematik setzen wir uns seit langem dafür ein, dass das E-Rezept auch verlässlich und patientenfreundlich im Versorgungsalltag ankommt. Die elektronische Gesundheitskarte, die alle gesetzlichen Versicherten schon haben, muss deshalb dringend als zusätzlicher Weg etabliert werden, um ein E-Rezept sicher und komfortabel in der Apotheke einzulösen. Natürlich ist Datenschutz dabei wichtig. Aber wer hier Bedenken hat, sollte auch konstruktive Vorschläge machen, wie man diese ausräumen kann. Sonst kommt die Digitalisierung im Gesundheitswesen nicht voran!“

Auf die von Medien berichteten Befürchtungen des Bundesdatenschutzbeauftragten, dass es bei der geplanten Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zum Einlösen von E-Rezepten in Apotheken zu einem Datenmissbrauch kommen könne, reagiert der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit Unverständnis. Die gematik und ihre Gesellschafter arbeiten längst an Lösungen, damit Kriminelle nicht gestohlene oder verlorene Gesundheitskarten zum Einlösen von E-Rezepten der berechtigten Patienten missbrauchen können. Dass Apothekerinnen und Apotheker die einmal abgerufenen Daten einer Gesundheitskarte für spätere E-Rezepte speichern und damit die freie Apothekenwahl der Patienten verhindern, verbietet sich zudem durch das besondere Vertrauensverhältnis sowie strikte rechtliche Vorgaben. „Wir brauchen die Gesundheitskarte, damit Millionen Menschen endlich die Vorteile des E-Rezeptes nutzen können. Die Politik ist gefordert, hier Klarheit zu schaffen“, sagt Rüdinger.

ABDA / 04.11.2022

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