Gut befüllte unterirdische Speicheranlagen tragen dazu bei, die Gasversorgung in der Union und eine Stabilität des Marktes zu sichern. Auch kann so unser Energiesystem besser damit umgehen, wenn die Nachfrage stark steigt oder die Versorgung phasenweise einbricht oder unterbrochen wird. Um für den Winter im nächsten Jahr 2023 gut vorbereitet zu sein, hat die Kommission Zwischenziele für die Wiederbefüllung der Gasspeicher festgelegt.
Die für Energie zuständige EU-Kommissarin Kadri Simson erklärte: „Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir uns schon jetzt auf den Winter 2023 vorbereiten. Wir müssen die Auswirkungen russischer Manipulationen und möglicher Nachfragesteigerungen aufgrund von Wetterbedingungen oder globalen Marktbedingungen so gering wie möglich halten. Die Festlegung eines Zielpfads für 2023 bietet den Marktteilnehmern die dringend benötigte Sicherheit und hilft der EU, sicher durch den Winter im nächsten Jahr zu kommen.“
Ziel bis zum 1.11.2023: Füllstand 90 Prozent
In einer Durchführungsverordnung auf Grundlage der EU-Gasspeicherungsverordnung hat die Kommission Zwischenziele festgelegt, und zwar für Februar, Mai, Juli und September 2023. Am Ende soll in den Mitgliedstaaten mit Gasspeichern ein Füllstand von 90 Prozent stehen, Stichtag ist der 1. November 2023.
Hintergrund
Gut befüllte unterirdische Gasspeicheranlagen tragen zur Sicherheit der Gasversorgung bei. Sie stellen zusätzliches Gas für die Wärmeversorgung bereit, im Winter und im Falle hoher Nachfrage oder Versorgungsunterbrechungen. Dies ist umso wichtiger mit Blick auf die russische militärische Aggression gegen die Ukraine und die Entscheidung des Kreml, Gasexporte als Waffe einzusetzen.
Die Verordnung über die Gasspeicherung hat entscheidend dazu beigetragen, dass die EU-Länder die Speicher in diesem Jahr wieder auffüllen konnten: Bis zum 1. November 2022 gab es eine beispiellose Füllquote von 95 Prozent. Der Plan mit den Zwischenzielen soll die EU-Länder dazu bewegen, das Ziel für den nächsten November im Blick zu behalten, noch bevor im März die Füllsaison wieder anläuft.
Künftig sollten die Mitgliedstaaten alle auf EU-Ebene verfügbaren Koordinierungsinstrumente bestmöglich nutzen. Dazu gehört die Bündelung der Nachfrage und die Beteiligung an gemeinsamen Beschaffungsmechanismen, die eine besser koordinierte Steuerung der Befüllung und Speicherung erleichtern und überhöhte Preise vermeiden.
EU-Kommission / 24.11.2022
Foto: EU-Kommission