Die Bundesregierung wird die vor vier Jahren von Deutschland eingelegten Vorbehalte gegen einzelne Artikel des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (Istanbul- Konvention) nicht aufrechterhalten. Damit wird die Istanbul-Konvention von Februar 2023 an auch in Deutschland uneingeschränkt gelten.
Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Endlich setzt Deutschland die Istanbul-Konvention ohne Wenn und Aber um. Was die Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart hat, haben wir jetzt umgesetzt. Die Rücknahme der Vorbehalte ist ein klares Zeichen an alle von Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen: Wir stehen uneingeschränkt an Eurer Seite.“
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Mit dieser Entscheidung sendet Deutschland ein wichtiges Signal: Wir wollen Frauen vor Gewalt und häuslicher Gewalt schützen! Wir zeigen, dass wir unsere Verantwortung ernst nehmen, Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen. Daher freue ich mich umso mehr, dass wir gemeinsam diese Entscheidung getroffen haben.“
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann: „Die Istanbul-Konvention von 2011 ist ein Meilenstein des europäischen Menschenrechtsschutzes: Sie verpflichtet die Vertragsstaaten, konkrete Maßnahmen zu ergreifen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Das deutsche Recht trägt den Vorgaben der Konvention schon heute weitgehend Rechnung. Deshalb ist es nur konsequent, dass wir die 2018 eingelegten Vorbehalte nun auslaufen lassen.“
Bei der Ratifizierung der Istanbul-Konvention 2018 hatte Deutschland von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Vorbehalte gegen einzelne Bestimmungen des Übereinkommens einzulegen. Damit war Deutschland formal bisher nicht zur vollständigen Umsetzung der Artikel 59 und 44 verpflichtet.
Artikel 59 enthält Regeln zur aufenthaltsrechtlichen Situation von ausländischen Gewaltopfern. Deutschland hatte 2018 lediglich vorsorglich Vorbehalte eingelegt, da Unsicherheiten bei der Auslegung der Norm bestanden. Dessen ungeachtet setzt Deutschland den Artikel bereits heute vollständig um: Die persönliche Situation der Opfer wird bei jeder aufenthaltsrechtlichen Prüfung berücksichtigt.
Artikel 44 enthält unter anderem Vorgaben zur Geltung des nationalen Strafrechts bei im Ausland durch Ausländer begangene Straftaten, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben. Der Vorbehalt beruht darauf, dass das deutsche Strafrecht bislang diese Vorgaben formell nicht vollständig umsetzt. Dennoch werden auch heute schon die in der Praxis wesentlichen Fallgestaltungen vom deutschen Recht erfasst. Daher war eine Rücknahme des Vorbehalts nicht vordringlich, er soll nun ebenfalls nicht verlängert werden.
Die Istanbul-Konvention sieht vor, dass Vorbehalte fünf Jahre nach Einlegung durch einen Vertragsstaat automatisch auslaufen, wenn der Staat diese nicht ausdrücklich gegenüber dem Europarat verlängert und dies begründet. Die deutschen Vorbehalte laufen am 1. Februar 2023 aus.
BMI / 28.10.2022