Durch den Gerichtsbeschluss wurde der Schutzstatus des an die weltberühmten Pamukkale-Travertinen (Sedimentstein) angrenzenden Geländes herabgesetzt, das zum UNESCO-Weltkulturerbe gehört und täglich von immer mehr in- und ausländischen Touristen besucht wird.
Der erste Antrag auf Herausnahme von 31.704 Quadratmetern Land, das 500 Meter von den Travertinen entfernt liegt, aus dem Schutzgebiet wurde am 20. Oktober 2017 von der regionalen Behörde für den Schutz von Kulturgütern in Aydın abgelehnt, da das Land innerhalb der antiken Stadt Hierapolis liegt.
Die Grundeigentümer legten gegen diese Entscheidung beim Obersten Rat für Naturschutz Berufung ein. Am 21. Februar 2018 entschied der Oberste Rat, dass die Ablehnung durch den Regionalrat korrekt und die Entscheidung gültig war. Das Verwaltungsgericht Denizli hat die Entscheidung der Naturschutzbehörde aufgehoben. Als die Berufung des Ministeriums für Kultur und Tourismus vor dem regionalen Verwaltungsgericht in Izmir 2019 abgewiesen wurde, gab es rechtlich nichts mehr zu tun.