Die 37. Anhörung des Prozesses gegen Musa Anter, einen kurdischen Schriftsteller und Journalisten, der am 20. September 1992 in Diyarbakır ermordet wurde, fand am 6. Hohes Strafgericht in Ankara statt. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Verjährungsentscheidung mit der Begründung, dass die 30-jährige Frist abgelaufen sei.
Bei der Verkündung des Zwischenurteils beschloss das Gericht, die 30-jährige Verjährungsfrist für den Mordfall Musa Anter anzuwenden und die Klage abzuweisen. Die Anwälte der Familie Anter hatten gefordert, dass der Fall nicht verjährt, da 30 Jahre verstrichen seien, und dass der Fall im Rahmen eines „Verbrechens gegen die Menschlichkeit“ behandelt werden solle.
Der vorsitzende Richter stellte fest, dass es keine Antwort auf die Schreiben bezüglich der mit Haftbefehl gesuchten Angeklagten gab. Das Gericht stellte fest, dass die an das Justizministerium gerichteten Schreiben für Abdullah Aygan (Aziz Turan), der sich angeblich in Schweden aufhält, nicht beantwortet wurden.
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