Für eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Pflege am Krankenbett braucht jedes Krankenhaus auf jeder Station genügend Pflegekräfte. Ein erster Schritt, um wenigstens eine Mindestbesetzung auf den Stationen sicherzustellen, sind Pflegepersonaluntergrenzen. Bisher fehlt jedoch in der gesamten stationären Versorgung in Deutschland immer noch ein zeitgemäßes Pflegepersonalbemessungsinstrument, das bundeseinheitlich den tatsächlichen Pflegepersonalbedarf differenziert nach den unterschiedlichen Qualifikationen ermitteln kann, um eine wirklich gute Ausstattung mit Pflegekräften am Krankenbett zu erreichen. Dabei wurde mit dem PePiK-Verfahren der „Personalbemessung der Pflege im Krankenhaus“ (§ 137k SGB V) bereits der richtige gesetzliche Weg eingeschlagen.
Bundesfinanzministerium kann nicht über den Pflegepersonalbedarf entscheiden
Nun steht im Kabinettsentwurf zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz ein neuer Paragraf (§ 137l SGB V), der eine Personalbemessung in Anlehnung an die PPR 2.0 mit Genehmigungsvorbehalt des Bundesfinanzministeriums einführen will. Dass der Bundesfinanzminister über den Pflegepersonalbedarf im Krankenhaus mitentscheiden darf, birgt die Gefahr, dass zukünftig bei einer angespannten Haushaltslage beim Personalbedarf der Rotstift angesetzt wird. Dieser PPR-2.0-Ansatz mit oder ohne Finanzvorbehalt wird die Ziele einer vollständigen, einheitlichen und digitalen Pflegepersonalbemessung auf Grundlage von Pflegediagnosen und Pflegeleistungen nicht erfüllen. Modern und nachhaltig die Pflege stärken geht anders:
„Jedes Personalbemessungsinstrument muss sich daran messen lassen, ob es geeignet ist, die Qualität der Pflege am Krankenbett nachhaltig zu verbessern. Die vom Gesetzgeber vorgesehene ‚Personalbemessung in der Pflege im Krankenhaus – PePiK‘ könnte dies zum Wohle der Patientinnen und Patienten und im Sinne der Pflegekräfte tatsächlich leisten“, betont Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband, erneut den Standpunkt für PePik. „Wir wollen, dass in den Krankenhäusern eine moderne, digitale Pflegepersonalbemessung eingeführt wird. Bürokratie in der Pflege muss abgebaut werden und darf nicht aufgebaut werden. Schluss mit handgeschriebenen Listen: Daten könnten im 21. Jahrhundert längst digital erfasst und vernetzt werden. Deshalb ist der jetzt angekündigte Weg der sogenannten PPR 2.0 eine Sackgasse.“
GKV-Spitzenverband / 14.09.2022