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Die Zahl der Gesellschafter des von der Fünferbande für den Flughafen Istanbul gegründeten Unternehmens ist auf zwei gesunken

Anteile von Kalyon und Cengiz gestiegen

Der Sözcü-Kolumnist Çiğdem Toker schrieb, dass die Zahl der Partner von İGA AŞ, einem Unternehmen, das nach dem Gewinn der Ausschreibung für den Istanbuler Flughafen von fünf Bauunternehmen gegründet wurde, auf zwei gesunken ist

Die Gesellschafter der İGA AŞ, der für den Istanbuler Flughafen gegründeten Gesellschaft, die nach dem Build-Operate-Transfer-Modell errichtet wurde und Passagiere in ausländischer Währung garantierte, bestanden aus Cengiz, Kalyon, Limak, Kolin und Mapa mit Anteilen von jeweils 20 Prozent.

In seiner heutigen Kolumne erklärte der Sözcü-Autor Çiğdem Toker, dass die Zahl der Gesellschafter von İGA AŞ auf zwei reduziert wurde und dass das Unternehmen seinen Weg mit Kalyon und Cengiz fortsetzen wird. Toker erklärte, dass Kolin vor der Partnerschaft ausstieg: „Kalyon kaufte 15 Prozent des 20-Prozent-Anteils und Cengiz kaufte 5 Prozent. Es war bekannt, dass auch Limak und Mapa ihre Anteile übertragen haben und die Wettbewerbsbehörde (RK) diese Übertragungen genehmigt hat“.

Toker wies darauf hin, dass mit den am Vortag (19. September) im Handelsregister veröffentlichten Beschlüssen der Generalversammlung und des Verwaltungsrats die Übertragung handelsrechtlich offiziell wurde:

Die Aktien der Bauunternehmen Limak und Mapa fielen auf Null. Die Aufsichtsratsmandate von Mehmet Nazif Günal und Nihat Özdemir in der Gesellschaft sind beendet. Laut der im Handelsregister veröffentlichten Entscheidung: Der Anteil von Cengiz İnşaat stieg von 25 Prozent auf 45 Prozent und der Anteil von Kalyon Aviation and Construction von 35 Prozent auf 55 Prozent. Der neue Vorstand der İGA AŞ besteht aus Mehmet Cengiz, Cemal Kalyoncu, Uğur Cengiz und Mehmet Kalyoncu. Bei der Verteilung der Aufgaben wurde Mehmet Cengiz zum Vorsitzenden des Verwaltungsrats und Cemal Kalyoncu zum stellvertretenden Vorsitzenden ernannt.

In den Minuten, in denen ich diesen Artikel schrieb, gab die RK die Begründung für ihre vor Monaten getroffene Entscheidung bekannt. Was die Begründung betrifft: Die RK kam zu dem Schluss, dass die Anteilsübertragungen nicht zu einer „erheblichen Beeinträchtigung des wirksamen Wettbewerbs auf dem Markt“ führen würden, der durch das Gesetz geschützt ist. In der einstimmigen Entscheidung stellen wir fest, dass alle Unternehmen, die Gegenstand des Antrags sind, nach ihren Marktanteilen bewertet wurden. In Anbetracht der Marktanteile der Unternehmen, die in den Bereichen Flughafenmanagement, Computerberatung, Immobilien und privater Sicherheitsdienst tätig sind, wurde festgestellt, dass diese Anteilsübertragungen keine wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen haben werden. Wir möchten Sie daran erinnern, dass der Rechtsweg gegen diese Entscheidung der Verwaltungsgerichtsbarkeit offen steht.

Foto: Sendika.Org

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