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Apotheken brauchen Honorar-Dynamisierung – besonders bei hoher Inflation

DAV-Chef Dittrich

Der Apothekenabschlag in Höhe von 1,77 Euro (brutto) wird bei der Abgabe eines rezeptpflichtigen Arzneimittels in der Apotheke vom so genannten Fixum in Höhe von 8,35 Euro (netto) durch die Krankenkasse wieder abgezogen, so dass dadurch das effektive Honorar der Apotheke sinkt.

Die Apotheken in Deutschland fordern eine Erhöhung ihres Honorars für die Abgabe von rezeptpflichtigen Medikamenten. „Die Vor-Ort-Apotheken benötigen dringend eine Dynamisierung des Fixums, um die enorm gestiegenen und weiter steigenden Kosten für Personal, Energie, Zinsen und vieles andere mehr abzufangen“, sagte Thomas Dittrich, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), heute in München zur Eröffnung der pharmazeutischen Leitmesse Expopharm: „Wir haben keinerlei Kompensationsmöglichkeit. Wir brauchen eine bessere Vergütung statt zusätzlicher Beschneidungen. Geld, das wir zwingend benötigen, um mit motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die uns anvertrauten vielfältigen Aufgaben in der Zukunft zu bewältigen.“ Eine bessere Vergütung sei auch gerade deshalb erforderlich, um jungen Menschen attraktive Beschäftigungsmöglichkeiten in öffentlichen Apotheken und Zukunftssicherheit bei einer Apothekenübernahme zu bieten, so Dittrich.

„Wer an der Vergütung spart, spart langfristig an der Versorgung“, sagte Dittrich, der darauf verwies, dass die 18.000 Apotheken mit ihren 160.000 Beschäftigten nur 1,9 Prozent Anteil an den Gesamtausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausmachen: „Scheinbar ist das für manche immer noch zu viel.“ Mit Bezug zur von der Politik geplanten Erhöhung des Apothekenabschlags von 1,77 auf 2,00 Euro durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz fügte er hinzu, dass es sich hierbei nur um kurzfristige Kostendämpfungsmaßnahmen alter Schule handle: „Schlichte Kürzungen per Rasenmähermethode als das Heben von Effizienzreserven zu deklarieren, steigert den faden Beigeschmack des Ganzen noch zusätzlich. 120 Millionen Euro netto pro Jahr würde uns die Erhöhung des Apothekenabschlags bei gleichbleibender Packungszahl kosten.“

Der Apothekenabschlag in Höhe von 1,77 Euro (brutto) wird bei der Abgabe eines rezeptpflichtigen Arzneimittels in der Apotheke vom so genannten Fixum in Höhe von 8,35 Euro (netto) durch die Krankenkasse wieder abgezogen, so dass dadurch das effektive Honorar der Apotheke sinkt.

ABDA / 14.09.2022

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