Die Europäische Kommission hat eine deutsche Regelung im Umfang von 14 Millionen Euro genehmigt, mit der die Entwicklung und Produktion hochwertiger kultureller und pädagogischer Videospiele in Berlin-Brandenburg unterstützt werden soll. Mit der Maßnahme sollen Projekte gefördert werden, die zu einer vielfältigen Kulturlandschaft beitragen und den europäischen digitalen audiovisuellen Sektor bereichern. Sie steht allen interessierten Unternehmen offen, die hochwertige digitale Spiele mit kulturellem oder pädagogischem Charakter entwickeln und produzieren. Die Beihilfe wird in Form von direkten Zuschüssen von bis zu 600.000 Euro pro Projekt gewährt. Die Regelung läuft bis zum 31. Dezember 2028.
Die Kommission hat die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften und insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe d des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union geprüft, wonach die Mitgliedstaaten Beihilfen zur Förderung der Kultur und der Erhaltung des kulturellen Erbes gewähren können. Die Kommission stellte fest, dass die Regelung notwendig und angemessen ist, um die Entwicklung von Videospielen für Kultur und Bildung zu fördern. Außerdem wird die Maßnahme zur Förderung der Kultur beitragen. Schließlich kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Maßnahme verhältnismäßig, d. h. auf das erforderliche Minimum beschränkt ist und nur begrenzte Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten haben wird. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften.
EU-Kommission / 14.06.2022
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