„Patienten sind keine Kunden und Apotheken keine Arztpraxen-to-go. Die Beratung in der Apotheke kann die ärztliche Diagnose und Therapieempfehlung nicht ersetzen, auch nicht ansatzweise.“ Mit diesen Worten kommentierte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt den Schiedsspruch zwischen Krankenkassen und Apotheken zu sogenannten pharmazeutischen Dienstleistungen in Apotheken. „Die vorgesehenen Dienstleistungen in den Apotheken werden ohne echten Mehrwert für die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten bleiben und eher zu Reibungsverlusten und Abstimmungsstörungen führen“, warnte er.
Es sind bestimmte Beratungsleistungen durch Apotheker vor Ort denkbar, dies aber nur in einem strukturierten und in das ärztliche Behandlungsgeschehen eingebetteten Verfahren. „Pharmazeutische Fragestellungen sind vor dem Hintergrund der bestehenden Erkrankungen in ein therapeutisches Gesamtbild einzuordnen, um so die richtigen medizinischen Schlüsse zu ziehen. Das können nur Ärztinnen und Ärzten, die entsprechende Leistungen zudem in einem dafür adäquaten Setting unter Wahrung des Patientengeheimnisses und in geeigneten Räumlichkeiten anbieten können“, so Reinhardt. Außerdem könnten die knapp 19.000 Apotheken in Deutschland im Vergleich zu rund 150.000 Haus- und Facharztpraxen schon zahlenmäßig nur einen eher geringen Beitrag zum Versorgungsgeschehen leisten. „Der Schiedsspruch ist das Resultat eines Webfehlers des Vor-Ort-Apothekengesetzes, vor dem die Ärzteschaft seit langem gewarnt hat“, sagte der Bundesärztekammer-Präsident.
Die mit dem Gesetz geschaffenen Möglichkeiten für pharmazeutische Dienstleistungen in der Apotheke führten zur Doppelerbringung und Doppelhonorierung von Leistungen und dadurch zu Nachteilen für das solidarisch finanzierte Gesundheitssystem in Deutschland. „Die Höhe der Vergütung steht darüber hinaus in einem krassen, nicht zu verantwortenden Missverhältnis zur Vergütung vergleichbarer ärztlicher Leistungen. Für Beratungsleistungen erhalten Ärztinnen und Ärzte im Rahmen der Quartalspauschale nicht einmal ansatzweise so viel, wie nun für Apotheker pro Beratungsgespräch veranschlagt wird. Dieses Missverhältnis muss bei den kommenden Honorarverhandlungen ausgeglichen werden“, forderte Reinhardt. Zudem sei der Schiedsspruch definitiv das falsche Signal, um Ärztinnen und Ärzte für die Niederlassung, gerade auch auf dem Land zu gewinnen.
Reinhardt forderte den Gesetzgeber auf, das Vor-Ort-Apothekengesetz auf den Prüfstand zu stellen und nachzubessern: „Wir unterstützen die Bemühungen, die Apotheken vor Ort auch als Ansprechpartner für Patientinnen und Patienten zu stärken. Die Substitution ärztlicher Leistungen ist aber der falsche Weg. Die Patientinnen und Patienten in Deutschland haben Anspruch auf medizinische Beratung auf einem hohen haus- und fachärztlichen Niveau. Die Regelungen zu pharmazeutischen Dienstleistungen in Apotheken sind deshalb ersatzlos zu streichen.“
Bundesärztekammer / 15.06.2022