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Notfalldaten retten Leben

Gemeinsame Pressemitteilung der gematik, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Bundesärztekammer

Wer seine Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte hinterlegen möchte, kann sich an seine Ärztin oder seinen Arzt wenden.

Speicherung von Informationen auf der elektronischen Gesundheitskarte bekannter machen
Bei einem medizinischen Notfall muss es schnell gehen. Sind wichtige persönliche Informationen – etwa zu Allergien, Vorerkrankungen oder Unverträglichkeiten – auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert, kann das wichtige therapieentscheidende Hinweise geben. Leider wissen viele Menschen gar nicht, dass Notfalldaten auf der Karte gespeichert werden können. Nur 14 Prozent der gesetzlich Versicherten gaben im TI-Atlas 2021 an, hierüber informiert zu sein. Insgesamt wurden gemäß den der gematik vorliegenden Informationen bis Ende September 2021 knapp 500.000 Notfalldatensätze von niedergelassenen Vertragsärzten angelegt.

Um das Potenzial der Notfalldaten zu zeigen, startet die gematik gemeinsam mit der Bundesärztekammer (BÄK), der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und weiteren Partnern eine Informationsoffensive.

Dr. Markus Leyck Dieken, Geschäftsführer der gematik: „Uns verbindet ein gemeinsames Ziel: dass Ärztinnen und Ärzte zu jeder Zeit alle Informationen vorliegen haben, um ihre Patientinnen und Patienten bestens zu versorgen. Die digitalen Notfalldaten machen das möglich. Denn die Gesundheitskarte findet sich bei akuten Notfällen häufig im Portemonnaie der Patientinnen und Patienten und kann wichtige Erstinformationen enthalten.“

Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhaus­gesellschaft: „Bei der Versorgung von Notfallpatienten ist es extrem wichtig, wenn uns bereits bei der (Not-)Aufnahme im Krankenhaus von unbekannten Patientinnen und Patienten Informationen zu Diagnosen, Medikation, Allergien/Unverträglichkeiten und Hinweise auf Besonderheiten aus ärztlicher Sicht vorliegen. Diese Notfalldaten würden wir uns bei jeder Patientenaufnahme wünschen.“

Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer: „In Rettungsstellen kommt es jeden Tag zu Situationen, in denen Patientinnen und Patienten aus unterschiedlichen Gründen nicht zur Anamnese beitragen können – zum Beispiel aufgrund von Schmerzen, dementiellen Erkrankungen, Drogenabusus oder Sprachbarrieren. Mit einem Notfalldatensatz auf der Gesundheitskarte wären die Ärztinnen und Ärzte mit einem Blick über mögliche Vorerkrankungen und Medikationen sowie beispielsweise über Kontaktdaten von behandelnden Kolleginnen und Kollegen informiert. Die Notfalldaten können also die Notfallversorgung enorm verbessern.“

Notfalldaten hinterlegen
Wer seine Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte hinterlegen möchte, kann sich an seine Ärztin oder seinen Arzt wenden. Die Ärztin oder der Arzt speichern nach einem Aufklärungsgespräch die notwendigen medizinischen Informationen – und auf Wunsch auch Kontaktpersonen, die im Ernstfall benachrichtigt werden sollen, zum Beispiel Angehörige oder den behandelnden Arzt.

Die Initiative wird unterstützt von:

  • Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands
  • Deutsche Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin
  • Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie
  • Marburger Bund – Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands
  • Patientenberatung der Verbraucherzentrale
  • Unabhängige Patientenberatung Deutschland

Hintergrundinformationen

Praxisbeispiel: Notfallrettende Maßnahmen nach Unfall
Ein Hobbygärtner zieht sich eine tiefe Schnittverletzung zu und wird von seiner Frau zur nahegelegenen Rettungsstelle des Kreiskrankenhauses gebracht. Parallel zur Erstversorgung wird der Notfalldatensatz des Patienten ausgelesen und festgestellt, dass ihm aufgrund einer behandelten Herzerkrankung mehrere Gefäßstützen (Stents) eingesetzt wurden. Zur Vermeidung von Thrombosen wurde ihm deshalb vorsorglich die dauerhafte Einnahme eines blutverdünnenden Medikaments verordnet. Da dem Patienten der Wirkmechanismus des Medikaments nicht bewusst ist, hatte er dies bei der Aufnahme im Zusammenhang mit der Verletzung nicht erwähnt. Aufgrund der Information im Notfalldatensatz setzt die Ärztin das Medikament bis die Wunde verheilt ist vorübergehend ab.

Notfalldaten auf einen Blick

  • Notfalldaten sind wichtige medizinische Informationen, auf die Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Apothekerinnen und Apotheker zugreifen können, um einem Patienten oder einer Patientin im Notfall zu helfen.
  • Zu diesen Informationen gehören beispielsweise: Vorerkrankungen, die dauerhafte Einnahme von Medikamenten oder eine Unverträglichkeit gegen Arzneimittel, vorhandene Implantate oder eine Schwangerschaft.
  • Auch die Kontaktdaten behandelnder Ärztinnen und Ärzte und ein privater Notfallkontakt lassen sich in den Notfalldaten hinterlegen.
  • Auf Wunsch der Versicherten speichert die Arztpraxis die Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte.
  • Ärztinnen und Ärzte dürfen nur im Notfall oder mit Einwilligung der Versicherten auf die Notfalldaten zugreifen. Versicherte können ihre Notfalldaten zusätzlich mit dem Karten-PIN ihrer Gesundheitskarte schützen.

Weitere Informationen auf: https://www.gematik.de/anwendungen/notfalldaten

Bundesärztekammer, Deutsche Krankenhaus­gesellschaft und gematik / 21.06.2022

Foto: (c) gematik GmbH

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