Angesichts der Drosselung der Gaslieferungen aus Russland ergreift die Bundesregierung zusätzliche Maßnahmen, um Gas einzusparen. So wird der Einsatz von Gas für die Stromerzeugung und die Industrie gesenkt sowie die Befüllung der Speicher weiter forciert.
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „In den letzten Tagen hat sich die Lage am Gasmarkt verschärft. Noch können die ausfallenden Mengen ersetzt werden, noch läuft die Befüllung der Gasspeicher, wenn auch zu hohen Preisen. Die Versorgungssicherheit ist aktuell gewährleistet. Aber die Situation ist ernst. Wir stärken daher weiter die Vorsorge und ergreifen zusätzliche Maßnahmen für weniger Gasverbrauch. Das heißt: Der Gasverbrauch muss weiter sinken, dafür muss mehr Gas in die Speicher, sonst wird es im Winter wirklich eng. Wir werden jetzt die nächsten Schritte gehen. Schon seit Monaten sind wir dabei, Werkzeuge zu schärfen, neue zu schaffen, bestehende Hemmnisse zu beseitigen. Wir beschleunigen den Ausbau der Erneuerbaren Energien in nicht gekannter Weise, setzen die Einspeicherung von Gas durch und treiben den Ausbau von LNG-Terminals sowie Energieeffizienz-Maßnahmen voran. Die Dringlichkeit dieser Aufgaben bestimmt unsere permanente Arbeit. Jetzt werden wir einen weiteren Teil der Werkzeuge rausholen und nutzen. Wir werden den Gasverbrauch im Strombereich und der Industrie senken und die Befüllung der Speicher forcieren. Je nach Lage werden wir weitere Maßnahmen ergreifen.“
Der Minister machte deutlich: „Die angespannte Situation und die hohen Preise sind eine unmittelbare Folge von Putins Angriffskrieg auf die Ukraine. Da gibt es kein Vertun. Mehr noch: Es ist offenkundig die Strategie von Putin, uns zu verunsichern, die Preise in die Höhe zu treiben und uns zu spalten. Das lassen wir nicht zu. Wir setzen uns entschlossen, präzise und durchdacht zur Wehr.“
Überblick über zusätzliche Maßnahmen für weniger Gasverbrauch:
1. Gasreduktion im Stromsektor
Um den Gasverbrauch zu senken, soll weniger Gas zur Stromproduktion genutzt werden. Stattdessen werden Kohlekraftwerke stärker zum Einsatz kommen müssen. Das entsprechende Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz, das dies ermöglicht, ist derzeit im parlamentarischen Verfahren und soll am 8. Juli im Bundesrat behandelt werden und dann zügig in Kraft treten. Parallel dazu bereitet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) jetzt die notwendige Ministerverordnung vor, mit der die Gasersatzreserve aktiviert wird.
„Mit dem Gesetz richten wir eine Gasersatz-Reserve auf Abruf ein. Und ich kann jetzt schon sagen: Wir rufen die Gasersatz-Reserve ab, sobald das Gesetz in Kraft getreten ist. Das bedeutet, so ehrlich muss man sein, dann für eine Übergangszeit mehr Kohlekraftwerke. Das ist bitter, aber es ist in dieser Lage schier notwendig, um den Gasverbrauch zu senken. Wir müssen und wir werden alles daran setzen, im Sommer und Herbst so viel Gas wie möglich einzuspeichern. Die Gasspeicher müssen zum Winter hin voll sein. Das hat oberste Priorität“, sagte Habeck.
Mit dem Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz wird die Gasersatz-Reserve befristet bis zum 31. März 2024 eingerichtet. Dafür werden Kraftwerke, die bereits heute als Reserve dem Stromsystem zur Verfügung stehen, ertüchtigt, um kurzfristig an den Markt zurückkehren zu können. Dies führt angesichts des Preisgefüges dazu, dass Gaskraftwerke aus dem Markt verdrängt werden. Gas trug 2021 zu ca. 15 Prozent zur öffentlichen Stromerzeugung bei, der Anteil dürfte in den ersten Monaten 2022 aber schon geringer sein. Durch die Maßnahmen zur Reduktion des Gasverbrauchs kann das Stromerzeugungsangebot in einer kritischen Gasversorgungslage um bis zu 10 GW ausgeweitet werden, wodurch der Gasverbrauch zur Stromerzeugung substantiell reduziert wird.
Um die Ersatzkraftwerke zum Laufen zu bringen, benötigen die Betreiber technischen Vorlauf. Minister Habeck machte deutlich, dass die Kraftwerksbetreiber sich schon jetzt darauf einstellen sollten, so dass alles so bald wie möglich einsatzbereit ist.
2. Gasauktions-Modell zur Reduktion von Industriegas
Noch im Sommer soll ein Gasauktions-Modell an den Start gehen, das industrielle Gasverbraucher anreizt, Gas einzusparen. Dazu entwickeln der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE), die Bundesnetzagentur (BNetzA ) und das BMWK ein Gas-Regelenergieprodukt, mit dem Industriekunden gemeinsam mit ihren Lieferanten gegen eine rein arbeitspreisbasierte Vergütung ihren Verbrauch in Engpasssituationen reduzieren und Gas dem Markt zur Verfügung stellen können (Demand-Side Management). Damit wird – einer Auktion gleich – ein Mechanismus geschaffen, der industriellen Gasverbrauchern einen Anreiz gibt, Gas einzusparen, das dann wiederum zum Einspeichern genutzt werden kann. Das Modell soll dafür sorgen, dass möglichst viele Gas-Mengen für etwaige Engpasssituationen im kommenden Winter bereitstehen.
„Das schafft einen Anreiz, um den Verbrauch in der Industrie zu senken, so dass mehr zum Speichern zur Verfügung steht. Das ist dringend nötig. Alles, was wir weniger verbrauchen, hilft. Hier ist die Industrie ein Schlüsselfaktor“, sagte Habeck.
3. Stärkung der Einspeicherung
Um die Einspeicherung von Gas zu sichern, wird die Bundesregierung schon in Kürze zusätzliche KfW-Kreditlinien zur Verfügung stellen. Damit erhält zunächst der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe THE die nötige Liquidität, um Gas einzukaufen und die Befüllung der Speicher voranzutreiben. Der Kredit wird über eine Garantie des Bundes abgesichert.
Zu THE: Die Trading Hub Europe GmbH (THE) ist eine Tochtergesellschaft von elf Ferngasnetzbetreibern und betreibt als Marktgebietsverantwortlicher das deutsche Marktgebiet. Die THE hat als Hauptaufgaben Regelenergiemanagement, Bilanzkreismanagement und Betrieb des virtuellen Handelspunktes zu erfüllen. Die THE übt so eine gesetzlich vorgesehene und legitimierte Monopolaufgabe aus und führt seit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) bei Bedarf Maßnahmen zur Befüllung von Gasspeichern durch.
Das am 30. April 2022 in Kraft getretene überarbeitete EnWG sieht im Kern vor, dass die Nutzer von Gasspeicheranlagen in Deutschland die von ihnen gebuchten Kapazitäten befüllen müssen, um Leerstand zu vermeiden. Sollte die Befüllung ausbleiben, werden die Kapazitäten den Nutzern entzogen und der THE als Marktgebietsverantwortlichem zur Verfügung gestellt. Für den Gasspeicher Rehden (s.u) ist das bereits erfolgt. Die THE ist damit verpflichtet, die Gasspeicher schrittweise bis auf 90 Prozent zum 1. Dezember 2022 zu füllen. Zum 1. August soll der Füllstand mindestens 65 Prozent erreichen, zum 1. Oktober mindestens 80 Prozent. Die THE lässt die Speicher dann entweder von anderen Marktakteuren im Wege einer Sonderausschreibung befüllen oder kauft selbst Gas ein, um dieses einzuspeichern.
Überblick über bereits ergriffene Maßnahmen zur Stärkung der Vorsorge im Gasbereich:
Die Bundesregierung und das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium haben seit Monaten ein breites Portfolio an Maßnahmen ergriffen, um die Vorsorge zu stärken und Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Dazu zählen insbesondere folgende Maßnahmen:
1. Einkauf von Gas
Das Bundeswirtschaftsministerium hat bereits im März 2022 über den Marktgebietsverantwortlichen THE Gas beschaffen lassen. Dieses Ankaufprogramm ist mittlerweile abgeschlossen. Insgesamt konnten rd. 950 Mio. m³ Erdgas erworben werden, die bis Ende Mai in die Speicher eingebracht wurden. Seit dem 18.03.2022 wurden die Gasspeicher überwiegend wieder gefüllt. Nach niedrigen Speicherständen im Winter liegen die Stände aktuell bei rund 56% und damit über den Speicherständen des Vorjahres im gleichen Zeitraum.
2. Sicherung der Liquidität der Akteure auf dem Markt für Gaseinkauf
Um das Funktionieren des Energiemarktes – und damit der Energieversorgung – sicherzustellen und besonders betroffenen Unternehmen angesichts der stark gestiegenen Gaspreise die notwendige Liquidität zu sichern, hat die Bundesregierung mit KfW-Krediten unterstützt.
Zusätzlich hat die Bundesregierung, als Teil des Schutzschildes für vom Ukraine-Krieg betroffenen Unternehmen, ein neues Absicherungsinstrument geschaffen. Hierbei geht es um Unternehmen, die an den Terminbörsen mit Strom, Erdgas und Emissionszertifikaten handeln. Sie müssen Sicherheitsleistungen (sog. Margins) finanzieren, die umso höher sind, je stärker die Preise steigen. Damit die Energiehändler genug Liquidität haben, stellt die Bundesregierung finanzielle Mittel in Form von Kreditlinien der KfW bereit und sichert sie über eine Bundesgarantie ab. Seit dem 17. Juni 2022 können Beratungsgespräche zum Programm geführt werden. Voraussichtlich Ende Juni 2022 kann die Antragstellung starten.
3. Gasspeichergesetz
Das am 25. März vom Deutschen Bundestag verabschiedete „Gasspeichergesetz“ ist am 30.4. in Kraft getreten. Es regelt erstmals, dass Gasspeicher zu Beginn der Heizperiode fast vollständig gefüllt sein müssen, um sicher durch den Winter zu kommen. Dafür werden konkrete Füllstände vorgegeben: Zum 1. Oktober müssen die Speicher zu 80 Prozent gefüllt sein, zum 1. November zu 90 Prozent und am 1. Februar immer noch zu 40 Prozent.
Auch als Folge davon sind die Gasspeicher schon jetzt deutlich besser gefüllt als in den Vorjahren – und das, nachdem zu Beginn des Jahres die Speicherstände auf einem historischen Tief waren.
4. Befüllung des größten Gasspeichers Rehden sowie weiterer Gasspeicher
Um ausreichende Füllstände von Gasspeichern in Deutschland sicherzustellen, hat Bundesminister Robert Habeck am 1. Juni 202 eine Ministerverordnung erlassen, die am 2. Juni 2022 in Kraft getreten ist. Diese Verordnung ermöglicht es, Speicheranlagen mit besonders niedrigen Ständen rechtzeitig aufzufüllen. Damit kann jetzt auch Deutschlands größter Gasspeicher in Rehden, der bislang historisch niedrige Stände aufwies, befüllt werden. Die Einspeicherung geschieht durch den Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe, der nun noch einmal Kreditlinien für die Einspeicherung erhalten soll (s. oben). Der Gasspeicher in Rehden steht im Eigentum der Gazprom-Germania-Gruppe (künftig SEFE). Er wurde anders als Speicher anderer Eigentümer über Monate nur in geringfügigem Maß befüllt; über Monate lag der Füllstand nur bei 2 Prozent. Erst durch die Aktivitäten von THE in den letzten Wochen sind die Füllstände wieder gestiegen.
5. Zügiger Ausbau der LNG-Infrastruktur
Deutschland hat bislang keinen Hafen, an dem Flüssiggas angelandet werden kann. Das ist aber nötig, um die Gasversorgung aus nicht-russischen Quellen zu stärken und so unabhängig von russischen Importen zu werden. Die Bundesregierung treibt daher mit Hochdruck die Errichtung von sogenannten schwimmenden LNG-Terminals voran. Sie hat erstens vier Spezialschiffe, sogenannte FSRU, gesichert, auf denen Flüssiggas wieder in Gas umgewandelt werden. Zweitens hat sie mit einem LNG-Beschleunigungsgesetz die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, um den Bau der nötigen Anbindungen an Land zu beschleunigen, damit bereits im Winter zwei der vier FSRU-Schiffe in Betrieb gehen können und so LNG in das deutsche Gasversorgungsnetz eingespeist werden kann. Hieran arbeiten alle Beteiligten mit Hochdruck.
6. Absicherung der Treuhandverwaltung GPG (nunmehr Securing Energy for Europe GmbH, SEFE)
Um die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten, hat die Bundesregierung die Treuhandverwaltung der Gazprom Germania längerfristig abgesichert, durch Überführung der bisherigen Treuhand nach Außenwirtschaftsrecht in eine Treuhand nach dem Energiesicherungsgesetz. Zugleich hat die Bundesregierung das durch Sanktionen von russischer Seite ins Straucheln geratene Unternehmen über ein Darlehen in einem Umfang von 9-10 Mrd. Euro vor der Insolvenz bewahrt. Mit diesem Vorgehen behält die Bundesregierung den Einfluss auf diesen Teil der kritischen Energieinfrastruktur und verhindert eine Gefährdung der Energiesicherheit.
7. Schutz von energie- und handelsintensiven Unternehmen
Um energie- und handelsintensive Unternehmen, die besonders von Erdgas- und Strompreisanstiegen betroffen sind, zu unterstützen, ist ein viertes Programm im Rahmen des Schutzschildes für vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen auf der Zielgraden. Es ergänzt die drei bereits angelaufenen Unterstützungsmaßnahmen bestehend aus KfW-Krediten, dem Sonderbürgschaftsprogram und dem Margining-Absicherungsinstrument. Dieses vierte Programm zur temporären Kostendämpfung ermöglicht einen zeitlich befristeten und eng umgrenzten Kostenzuschusses ohne Rückzahlungspflicht. Die erforderliche beihilferechtliche Genehmigung wird in Kürze erwartet, entsprechend ist mit dem Start der Antragstellung in den kommenden Wochen zu rechnen.
BMWK / 19.06.2022