Die Freiluftsaison hat begonnen. Längere Tage und warme Temperaturen ziehen viele Menschen nach draußen: zum Spaziergang oder Picknick, zum Baden am See oder im Freibad, ins Lieblingscafé oder in den Biergarten. Doch wo viel los ist, sind oft Langfinger unterwegs. Neben Bargeld und Wertgegenständen haben sie es auch auf Zahlungskarten abgesehen. Wie man sich am besten schützen kann, erklären die Polizei und der Sperr-Notruf 116 116.
Polizeidirektor Joachim Schneider, Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes, erklärt: „Die Polizei registrierte 2021 rund 76.000 Fälle des Diebstahls von Zahlungskarten. Das sind zwar fast 10.000 Fälle weniger als im Vorjahr, doch noch lange kein Grund zur Entwarnung oder gar Unachtsamkeit. Die Diebe können mit den Karten kontaktlos oder mit einer gefälschten Unterschrift im Handel bezahlen. Allein 2021 haben sie dadurch einen Schaden von über 27 Millionen Euro verursacht. Deswegen mahnt die Polizei besonders bei Menschenansammlungen zur Vorsicht.“
Tipps zum Schutz:
- Nur mitnehmen, was unbedingt nötig ist.
- Wertgegenstände, Bargeld, Zahlungskarten oder Handy nicht unbeaufsichtigt liegen lassen. Auch nicht in Jacken, Taschen oder im Auto, vermeintlich gut versteckt oder nur für kurze Zeit.
- Wertsachen auf verschiedene verschlossene Innentaschen der Kleidung verteilen.
- Im Freibad oder am Badesee Schließfächer für Wertsachen nutzen – oder beim Schwimmen in einer wasserdichten Tasche mitnehmen.
- Regelmäßig prüfen, ob noch alle Zahlungskarten da sind.
Die Polizei gibt im kostenlosen Faltblatt „Vorsicht, Karten-Tricks“ viele Sicherheitstipps für den Umgang mit Zahlungskarten oder zum Bezahlen per Smartphone. Im Internet unter: https://www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/21-vorsicht-karten-tricks/.
Bei Verlust der Zahlungskarten sofort handeln:
- Umgehend die Zahlungskarten sperren lassen. Das ist für alle girocards und die meisten Kreditkarten rund um die Uhr über den telefonischen Sperr-Notruf 116 116* möglich. Außerdem gibt es die Sperr-App 116 116, in der sämtliche Zahlungskarten-Daten sicher hinterlegt werden und girocards direkt über die App gesperrt werden können.
- Bei Verdacht auf eine Straftat Anzeige bei der Polizei erstatten. Diese kann zusätzlich die Sperrung des elektronischen Lastschriftverfahrens per Unterschrift (SEPA-Lastschriften) veranlassen.
- Aufmerksam die Kontobewegungen beobachten und unstimmige Abbuchungen sofort der Bank oder Sparkasse melden.
* Sperr-Notruf 116 116 aus Deutschland kostenfrei. Aus dem Ausland mit jeweiliger Landesvorwahl von Deutschland vorweg (meist +49). Sollte der Sperr-Notruf in seltenen Fällen aus dem Ausland nicht geroutet werden können, gibt es alternativ die Rufnummer +49 (0) 30 4050 4050; Gebühren für Anrufe aus dem Ausland abhängig vom ausländischen Anbieter/Netzbetreiber.
„In Kaufhäusern und Geschäften werden Zahlungskarten am häufigsten entwendet, so unsere statistischen Auswertungen. Tragen Sie deshalb Ihre Zahlungsmittel nah am Körper, möglichst in verschlossenen Innentaschen. Und gerade in der Sommerzeit: Hängen Sie Handtaschen oder Jacken mit dem Geldbeutel nicht über Stuhllehnen im Café oder Restaurant. Vergewissern Sie sich immer nach dem Bezahlen mit Karte, dass Sie Ihre persönliche Zahlungskarte auch wirklich zurückerhalten. Am besten geben Sie die Karte nicht aus der Hand“, rät Margit Schneider, Vorstandsvorsitzende des Sperr-Notrufs 116 116 e.V.
Über die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes:
Wir wollen, dass Sie sicher leben – deswegen kümmern wir uns als Polizei neben der Strafverfolgung auch um die Vorbeugung von Kriminalität. In einem Bund-Länder-finanzierten Programm, dem Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), entwickeln wir Konzepte, Medien und Initiativen, die über Kriminalität aufklären und Schutzempfehlungen vermitteln. Wir betreiben Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, kooperieren mit anderen Einrichtungen und arbeiten mit externen Fachleuten zusammen. Immer mit dem Ziel: Wir wollen alle Menschen mit unseren Empfehlungen erreichen.
Über den Sperr-Notruf 116 116 e.V.:
Der Sperr-Notruf 116 116 e.V. wurde 2002 gegründet und erhielt 2004 das Nutzungsrecht an der Kurzrufnummer 116 116 von der Bundesnetzagentur.
Bei Verlust verschiedener elektronischer Medien – wie girocards, Bank- und Kreditkarten, E-Personalausweis, Online- und Telebanking, Handys oder Mitarbeiterausweisen – können Verbraucher diese über den Sperr-Notruf 116 116 sperren lassen. Die Sperrung ist wichtig, da im Verlustfall sonst sowohl für den Herausgeber als auch für den Verbraucher finanzielle Schäden und datenschutz- oder datensicherheitsspezifische Gefahren drohen. Seit 2005 ist die Sperrvermittlung 116 116 unterbrechungsfrei tätig. Jährlich werden inzwischen rund 1,3 Millionen Sperrweiterleitungen veranlasst. Der Verein hat es sich zum Ziel gesetzt, die Sicherheit elektronischer Berechtigungen zu fördern. Dazu sollen möglichst viele Herausgeber für die Teilnahme am Sperr-Notruf gewonnen werden. So haben Verbraucher im Notfall eine zentrale, innerhalb Deutschlands gebührenfreie Nummer, um diverse elektronische Medien rund um die Uhr in einem Schritt sperren zu lassen.
Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes / 31.05.2022
Bildschirmfoto: sperr-notruf.de