Für Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen ist ein weiterer Meilenstein der Inklusion erreicht: Heute läuft die Frist für die Mitgliedstaaten ab, den Europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit in nationales Recht umzusetzen. Eine inklusive Gesellschaft, in der alle Menschen ein selbstbestimmtes Leben führen, ist ein europäisches Ziel. Ein wichtiger Schritt dorthin ist die Barrierefreiheit. Der Kommissarin für Gleichstellung, Helena Dalli, zufolge erleichtert die neue Regelung das Leben von mindestens 87 Millionen Menschen in Europa.
Die EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen legt die technischen Anforderungen für die Barrierefreiheit und die Informationspflichten bestimmter Produkte und Dienstleistungen einheitlich fest. Auf diese Weise unterstützt sie die Mitgliedstaaten dabei, ihre Gesetzgebungen aufeinander abzustimmen und aneinander anzugleichen. Konkret macht sie unter anderem den Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Bankdienstleistungen, Computern, Fernsehern, E-Books und Online-Shops einfacher. Um die Anforderungen an die Barrierefreiheit zu erfüllen, können beispielsweise Geldautomaten mit optischen und akustischen Signalen ausgestattet werden, die anzeigen, wo man seine Bankkarte einführen muss oder wo das Geld herauskommt.
Die Unternehmen haben nun drei Jahre Zeit, um ihre Dienstleistungen und Produkte an die gemeinsamen EU-Anforderungen an die Barrierefreiheit anzupassen.
Hintergrund
Trotz der Fortschritte der vergangenen zehn Jahre stoßen Menschen mit Behinderungen immer noch auf große Hindernisse und sind stärker von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Daher hat die Europäische Kommission im März 2021 die Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 angenommen. Die Strategie baut auf den Ergebnissen der vorangegangenen Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020 auf, die den Weg für ein barrierefreies Europa geebnet und es Menschen mit Behinderungen möglich gemacht versetzt hat, ihre Rechte wahrzunehmen und uneingeschränkt am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilzuhaben.
EU-Kommission / 28.06.2022
Foto: EU-Kommission