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Vom Hof auf den Tisch

Kommission startet öffentliche Konsultation zu neuen Gentechniken (NGT)

Die Europäische Kommission hat Freitag eine öffentliche Konsultation zu einem Rechtsrahmen für solche Pflanzen eingeleitet, die mit bestimmten Neuen Gentechniken (New Genomic Techniques, NGT) gewonnen wurden.

Die Europäische Kommission hat Freitag eine öffentliche Konsultation zu einem Rechtsrahmen für solche Pflanzen eingeleitet, die mit bestimmten Neuen Gentechniken (New Genomic Techniques, NGT) gewonnen wurden. Sie bittet die Zivilgesellschaft, Behörden, Unternehmen und alle Interessierten um Stellungnahmen bis zum 22. Juli. Stella Kyriakides, Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, sagte: „Innovation steht im Mittelpunkt unserer Arbeit, und wir sind überzeugt, dass die moderne Biotechnologie und insbesondere die Neue Gentechnik dazu beitragen können, die Agrar- und Ernährungssysteme in Zukunft nachhaltiger zu gestalten. Der Schutz der hohen Lebensmittelsicherheitsstandards in der EU und der Gesundheit der Verbraucher muss jedoch immer an erster Stelle stehen. Im Hinblick auf mögliche neue Rechtsvorschriften müssen wir eine Reihe komplexer Fragen prüfen.“

Der neue Rechtsrahmen wird Pflanzen umfassen, die durch gezielte Mutagenese und Cisgenese gewonnen werden, sowie für die daraus hergestellten Lebens- und Futtermittel.

Ziel ist es, ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt aufrechtzuerhalten, die Innovation im Agrar- und Lebensmittelsystem zu ermöglichen und zur Erreichung der Ziele des Europäischen Green Deals und der Farm-to-Fork-Strategie beizutragen.

In den vergangenen zehn Jahren wurden neue Techniken entwickelt, die schnellere, spezifischere und effizientere Züchtungsprozesse ermöglichen. Es wird erwartet, dass sie sich weiter ausbreiten werden.  Auf Ersuchen des Rates hatte die Kommission im vergangenen Jahr eine Studie veröffentlicht, in der hervorgehoben wird, dass NGT-Produkte das Potenzial haben, zu nachhaltigen Agrar- und Lebensmittelsystemen beizutragen.

In den vergangenen Monaten hat die Kommission ihre Arbeit an einem neuen Rechtsrahmen begonnen. Auf der Grundlage der Ergebnisse der heute gestarteten Konsultation und zusätzlicher Analysen in den kommenden Monaten, einschließlich einer Folgenabschätzung, wird die Kommission ihre vorbereitenden Arbeiten fortsetzen. Sie will dem Europäischen Parlament und dem Rat bis Mitte 2023 einen Rechtsvorschlag vorlegen.

EU-Kommission / 29.04.2022

Foto: EU-Kommission

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