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Strahlenschutz leistet wichtigen Beitrag zur inneren Sicherheit

Strahlenschutz

Radioaktive Stoffe werden in unterschiedlichen Verwendungen zum allgemeinen Nutzen eingesetzt.

Radioaktive Stoffe werden in unterschiedlichen Verwendungen zum allgemeinen Nutzen eingesetzt. Zum Beispiel zur Bestrahlung von Krebstumoren oder zur Werkstoffprüfung in der Industrie. Doch trotz vielfältiger Sicherheitsvorkehrungen entstehen immer wieder rechtswidrige oder gefährliche Situationen durch Diebstahl, illegalen Handel oder gezielten Missbrauch.

In solchen Fällen ist ein kompetenter staatlicher Strahlenschutz ein wesentlicher Bestandteil der Gefahrenabwehr. Darauf wiesen Stefan Tidow, Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), und Inge Paulini, Präsidentin des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), im Rahmen einer Fachveranstaltung des BfS in Berlin hin, die sich mit der Behördenzusammenarbeit in biologischen, chemischen, radiologischen und nuklearen polizeilichen Gefahrenlagen befasste.

Stefan Tidow, Staatssekretär im BMUV: „Strahlenschutz betrifft nicht nur die Sicherheit von Nuklearanlagen oder von Patienten bei medizinischen Anwendungen. Ein kompetenter und gut ausgestatteter Strahlenschutz ist wesentlich für die innere Sicherheit Deutschlands. Das Bundesumweltministerium nimmt diese Aufgabe sehr ernst. Mit dem Bundesamt für Strahlenschutz verfügt es über eine erfahrene und kompetente Fachbehörde, die die staatlichen Stellen der Gefahrenabwehr bei Bedarf mit einem Pool von Spezialistinnen und Spezialisten für nuklearspezifische Gefahrenabwehr unterstützt.“

BfS-Präsidentin Inge Paulini: „Als Bundesamt für Strahlenschutz übernehmen wir mit unserer Nuklearspezifischen Gefahrenabwehr seit Langem Verantwortung für die Bewältigung radiologischer Bedrohungssituationen. In der Vergangenheit geschah das in enger Kooperation mit Bundeskriminalamt und Bundespolizei, seit Juni 2021 als Partner im UnterstützungsverBund CBRN. Unsere Fachleute werden aber auch zur Unterstützung anderer Bundes- und Landesbehörden sowie im Rahmen internationaler Kooperationen tätig.“

Im UnterstützungsverBund CBRN hat der Bund seine Kompetenzen zur Bewältigung polizeilicher Einsatzlagen, bei denen chemische (C), biologische (B), radiologische (R) und nukleare (N) Gefahren oder Kombinationen daraus bestehen, zusammengeführt.

Unter einheitlicher Koordinierung durch die Bundespolizei arbeiten darin Spezialkräfte von Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Bundesamt für Strahlenschutz, Robert Koch-Institut, Wehrwissenschaftlichem Institut für Schutztechnologien – ABC‑Schutz und ABC‑Abwehrkommando der Bundeswehr zusammen.

Bei Bedrohungen durch chemische oder biologische Substanzen oder radioaktive Stoffe ergänzt der UnterstützungsverBund CBRN auf Anfrage die Kapazitäten und Fähigkeiten der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern.

Das BfS stellt dem Verbund die Kompetenzen seiner Nuklearspezifischen Gefahrenabwehr zur Verfügung: In einem Einsatzfall bewertet das BfS die radiologische Situation und berät die Einsatzleitung zur Vorgehensweise und zu Fragen des Strahlenschutzes. Das BfS unterstützt die Suche, Detektion und Identifikation radioaktiver Stoffe mit Personal und Messtechnik und gewährleistet den Strahlenschutz der Einsatzkräfte.

BMUV und BfS / 11.05.2022

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