Um eine giftfreie Umwelt und eine echte Kreislaufwirtschaft zu schaffen, fordern die Europaabgeordneten strengere Grenzwerte für langlebige organische Schadstoffe in Abfällen.
Nach der Plenardebatte am Montag in Straßburg hat das Parlament am Dienstag seine Verhandlungsposition für neue Regeln für persistente organische Schadstoffe („POP“, persistent organic pollutants) und den Umgang mit Abfällen, die diese enthalten, mit 506 Ja-Stimmen, 68 Nein-Stimmen und 49 Enthaltungen angenommen.
Da diese langlebigen Schadstoffe nicht schnell abgebaut werden, stellen sie eine Bedrohung für die Umwelt und die menschliche Gesundheit weltweit dar. Materialien, die einen zu hohen POP-Gehalt aufweisen, müssen zerstört oder verbrannt und dürfen nicht recycelt werden, so das Parlament.
Die Abgeordneten erkennen an, dass der Vorschlag der Kommission in die richtige Richtung geht. Sie wollen aber deutlich niedrigere POP-Grenzwerte für Erzeugnisse einführen. Dies würde die POP-Verordnung besser mit den Zielen des Europäischen „Green Deal“ in Einklang bringen, insbesondere mit dem Ziel einer giftfreien Umwelt und einer echten Kreislaufwirtschaft.
Strengere Grenzwerte für POPs
Die Abgeordneten wollen die Grenzwerte für eine Gruppe von bromierten Flammschutzmitteln von den von der Kommission vorgeschlagenen 500 Milligramm pro Kilogramm auf 200 mg/kg senken. Die Abgeordneten fordern außerdem, die Grenzwerte für Perfluoroctansäure (PFOA), die beispielsweise in wasserdichten Textilien und Feuerlöschschaumstoffen enthalten ist, von vorgeschlagenen 40 mg/kg auf 20 mg/kg zu senken.
Das Plenum ist darüber hinaus der Ansicht, dass die Verordnung auch die synthetische chemische Verbindung Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) abdecken muss, damit diese auf der für Juni 2022 geplanten COP-10 des Stockholmer Übereinkommens in die Liste der schädlichen Stoffe aufgenommen werden kann.
Zitat
Berichterstatter Martin Hojsík (Renew, SK) sagte: „Wir können persistente organische Schadstoffe in Materialien und Abfällen nicht tolerieren, sonst wird es in der EU keine Kreislaufwirtschaft und keine nachhaltigen Textilien geben, sondern eine Wirtschaft mit giftigen Recyclingprodukten. Der Standpunkt des Parlaments ist ein Schritt in Richtung Befreiung von POPs wie per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) oder Dioxinen. Die Verordnung wird den Unternehmen in der EU helfen, nachhaltiger zu wirtschaften und sicherzustellen, dass die Bürger auf recycelte Produkte vertrauen können.“
Nächste Schritte
Das Parlament ist nun bereit, Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten über die endgültige Form der Rechtsvorschriften aufzunehmen.
Hintergrund
Die Kommission hat ihren Vorschlag zur Überarbeitung der Anhänge IV und V der POP-Verordnung von 2019 am 28. Oktober 2021 vorgelegt. Damit soll sichergestellt werden, dass die EU mit den internationalen Verpflichtungen in Einklang steht, insbesondere mit dem Stockholmer Übereinkommen, dessen Hauptziel der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor persistenten organischen Schadstoffen ist.
Europäisches Parlament / 03.05.2022