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Keine Gnade für 80-jährige „Terroristin“

Seit drei Tagen sitzen Makbule und Hadi Özer im Gefängnis, um eine Haftstrafe wegen „PKK-Unterstützung“ abzusitzen. Im Fall der 80-Jährigen wurde nun der zweite Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest von der türkischen Justiz abgewiesen.

Seit drei Tagen sitzen Makbule und Hadi Özer im Gefängnis, um eine Haftstrafe wegen „PKK-Unterstützung“ abzusitzen. Im Fall der 80-Jährigen wurde nun der zweite Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest von der türkischen Justiz abgewiesen.

Die vor drei Tagen in ein Gefängnis in Wan überstellte Seniorin Makbule Özer muss vorerst hinter Gittern bleiben. Ein von ihrem Rechtsbeistand beim zuständigen Vollstreckungsgericht in der nordkurdischen Provinz eingereichter Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest als Alternative zur Haft ist bereits zum zweiten Mal abgewiesen worden. Rechtsanwältin Dilan Kunt Ayan will die Entscheidung zur Überprüfung an die nächste Instanz herantragen.

Die achtzigjährige Makbule Özer war am Montag zusammen mit ihrem ein Jahr jüngeren Ehemann Hadi in Wan verhaftet worden. Grundlage ist ein im Februar dieses Jahres bestätigte Urteil über 25 Monate Haft gegen das Paar wegen „Unterstützung für eine Terrororganisation“ – gemeint ist die PKK. Das Urteil steht im Zusammenhang mit einer vermuteten extralegalen Hinrichtung an zwei YPS-Mitgliedern im Juli 2018, die sich vor ihrem Tod ein Gefecht mit der türkischen Polizei geliefert hatten. Der Vorfall trug sich in 45 Kilometern Entfernung zum Wohnort von den Özers zu, dennoch wurden sie damals wegen angeblicher Unterstützung für die beiden YPS-Kämpfer vorübergehend festgenommen.

Bei der kurdischen Gesellschaft löste der Umgang der türkischen Justiz mit dem Seniorenpaar Wut und Empörung aus. Als praktischer Ausdruck des antikurdischen Rassismus in der Türkei und des von der Justiz bereitwillig praktizierten Feindstrafrechts wurde die Verhaftung von Makbule und Hadi Özer im Netz von kurdischen Usern bezeichnet. Laut Dilan Kunt Ayan bestand die Aktenlage beim Verfahren gegen ihre Mandant:innen nicht aus Beweisen, sondern nur aus Schuldzuweisungen. Das gesprochene Feindstrafrecht macht sich auch in der Rechtfertigung für die Abweisung des Antrags auf Hausarrest bemerkbar.

Ayan verwies bei ihrem Vorgehen auf diverse Erkrankungen bei Makbule Özer und einen klinisch festgestellten Behindertengrad von 52. Durch diese Einschränkungen sei die Seniorin nicht in der Lage, sich selbstständig zu versorgen. Ihr erster Antrag wurde am Dienstag mit der Begründung verworfen, die gesetzlichen Voraussetzungen bei Makbule Özer für den Vollzug der Strafe unter elektronisch überwachtem Hausarrest seien nicht erfüllt. Auf den Einspruch gegen diese Entscheidung folgte die Argumentation, dass der Bericht des Lehr- und Forschungskrankenhauses Wan über die bescheinigte Haftunfähigkeit nicht ausreiche, eine Untersuchung der Frau durch das Institut für Rechtsmedizin (ATK) – das dem Justizministerium unterstellt ist – nötig wäre. Ayan hat angekündigt, vor den türkischen Verfassungsgerichtshof zu ziehen, sollte ihre Beschwerde gegen die Entscheidung des Vollstreckungsgerichts keine positive Wende in dem Fall bewirken.

Hinweis: In früheren Meldungen war die Haftstrafe gegen Makbule und Hadi Özer mit zweieinhalb Jahren angegeben. Dies hat sich mittlerweile als falsch herausgestellt. Beide wurden zu je zwei Jahren und einem Monat Gefängnis verurteilt.

ANF

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