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Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung im 1. Quartal des Jahres 2022 – vorläufige Genehmigungszahlen

Rüstungsexportkontrolle

Im ersten Quartal des Jahres 2022 wurden nach vorläufigen Zahlen Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern im Wert von 2,88 Mrd. € erteilt (anteilig: 2,17 Mrd. € Kriegswaffen und 713 Mio. € sonstige Rüstungsgüter).

Im ersten Quartal des Jahres 2022 wurden nach vorläufigen Zahlen Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern im Wert von 2,88 Mrd. € erteilt (anteilig: 2,17 Mrd. € Kriegswaffen und 713 Mio. € sonstige Rüstungsgüter). Im Vergleichszeitraum des Vorjahres 2021 betrug der Wert 981 Mio. €. Der Anstieg erklärt sich maßgeblich mit einem großvolumigen und auf mehrere Jahre angelegten Beschaffungsvorhaben aus den Niederlanden, das alleine 62 % des gesamten Genehmigungswertes im ersten Quartal ausmacht. Zudem spiegelt sich die geleistete Unterstützung für die Ukraine aufgrund des russischen Angriffskriegs in den Quartalszahlen wider: Für die Selbstverteidigung der Ukraine wurden Genehmigungen im Wert von ca. 186 Mio. € erteilt.

Staatssekretär Giegold: „Deutschland unterstützt die Ukraine nachdrücklich bei ihrem Recht auf Selbstverteidigung, wie die aktuellen Genehmigungswerte für Rüstungsgüter zeigen. Das BMWK wird auch zukünftig und in höherer Frequenz über die aktuellen Zahlen und Entwicklungen in transparenter Art und Weise berichten. Das entspricht dem Anspruch der neuen Bundesregierung, umfassend und transparent über ihre Rüstungsexportkontrollpolitik zu informieren.“

Mit 2,59 Mrd. € entfielen 89,8 % (2021: 63,8 %) auf Genehmigungen für Lieferungen in EU-/NATO- und NATO-gleichgestellte Länder (anteilig: 2,04 Mrd. € Kriegswaffen – davon alleine 87,5 % für die Niederlande – und 546 Mio. € sonstige Rüstungsgüter). Für Drittländer wurden Ausfuhrgenehmigungen in Höhe von 293 Mio. € (2021: 355 Mio. €) erteilt (anteilig: 126 Mio. € Kriegswaffen und 167 Mio. € sonstige Rüstungsgüter), in diesem Wert bereits enthalten sind Ausfuhrgenehmigungen für Entwicklungsländer* in Höhe von 190 Mio. € (anteilig: 120 Mio. € Kriegswaffen und 69 Mio. € sonstige Rüstungsgüter, die zum größten Teil auf die Ukraine entfielen).

Für die folgenden zehn Staaten waren im ersten Quartal 2022 die höchsten Einzelausfuhrgenehmigungswerte zu verzeichnen:

Land Wert in Euro
Niederlande 1.797.345.488
Vereinigtes Königreich 215.937.513
Ukraine 186.451.448
Vereinigte Staaten 140.742.340
Ungarn 85.847.650
Korea, Republik 72.288.139
Australien 68.409.808
Schweiz 55.868.463
Frankreich 30.249.879
Schweden 25.141.608

Der Gesamtwert der Genehmigungen für Kleinwaffen und Kleinwaffenteile belief sich nach vorläufigen Zahlen im ersten Quartal des Jahres 2022 auf 34,9 Mio. € (2021: 8,4 Mio. €). Davon entfielen 34,5 Mio. € und damit rund 99 % des Genehmigungswertes auf EU-/NATO- und NATO-gleichgestellte Länder. Lieferungen von Kleinwaffen und Kleinwaffenteilen wurden damit fast ausschließlich für den privilegierten Länderkreis der EU- und Bündnispartner genehmigt. Dies unterstreicht die besonders restriktive Exportpolitik der Bundesregierung für die Ausfuhr von Kleinwaffen in Drittländer.

* Entwicklungsländer und -gebiete entsprechend der Liste des Entwicklungsausschusses (Development Assistance Committee = DAC) der OECD ohne die Länder der mittleren Einkommensgruppe, oberer Bereich (vierte Spalte der genannten Liste).

BMWK / 05.04.2022

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