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Neuer Polizeivertrag zwischen Deutschland und der Schweiz unterzeichnet

Der Vertrag regelt die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

Der Vertrag regelt die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat heute gemeinsam mit der Schweizer Bundesrätin und Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, Karin Keller-Sutter, den überarbeiteten deutsch-schweizerischen Polizeivertrag über die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit unterzeichnet.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser erklärt: „Ich freue mich, dass wir die Verhandlungen über die dringend erforderliche Revision des Polizeivertrags zwischen Deutschland und der Schweiz abschließen konnten. Wir haben künftig einen praxisgerechten und zukunftsfähigen Polizeivertrag. Wir schaffen damit die Grundlage für eine noch engere Zusammenarbeit unserer Polizei- und Zollbehörden. Vor allem die Regelungen zur Wahrnehmung hoheitlicher Befugnisse im Nachbarstaat erlauben besonders effektive operative grenzüberschreitende Kooperationen.“

Um der veränderten Sicherheitslage an den Grenzen gerecht zu werden, wurde der Austausch von Beamtinnen und Beamten mit Wahrnehmung hoheitlicher Befugnisse vereinfacht – und damit an die praktischen Erfordernisse der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung angepasst.

Neue Regelungen zur polizeilichen Zusammenarbeit wurden unter anderem zum Zeugen- und Opferschutz, zu polizeilichen Maßnahmen in Zügen und Schiffen, zur Beförderung von Personen, zu verkehrsbedingten Grenzübertritten und für eine engere Zusammenarbeit von Dokumentenberaterinnen und Dokumentenberatern sowie Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten aufgenommen. Außerdem werden Grenzübertritte von Beamtinnen und Beamten zur Abwehr einer gegenwärtigen oder unmittelbaren Gefahr für Leib oder Leben ermöglicht.

Mit diesen Neuerungen schafft der überarbeitete Vertrag einen echten Mehrwert gegenüber dem geltenden Vertrag, der noch aus dem Jahr 1999 stammt. Der neue Vertrag tritt nach Verabschiedung des in Deutschland erforderlichen Vertragsgesetzes in Kraft.

Deutschland unterhält mit allen seinen Nachbarstaaten bilaterale Abkommen zur grenzüberschreitenden Polizeizusammenarbeit.

Bundesministerium des Innern und für Heimat / 05.04.2022

Foto: BIM / Henning Schacht

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