Heute hat der Bundesrat der von dem Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, vorgelegten Verordnung zur Freigabe der Ökologischen Vorrangflächen für die Futternutzung zugestimmt. Diese ökologischen Vorrangflächen sind für den Erhalt der Biodiversität von großer Bedeutung, deswegen ist eine ausgewogene Regelung so wichtig.
Dazu erklärt Cem Özdemir: „Das ist eine gute Entscheidung der Länder, die ich sehr begrüße. Mit der Freigabe des Aufwuchses von Zwischenfrüchten ziehen wir die effektivste Karte – mit den kleinsten ökologischen Verwerfungen. Hier haben wir eine pragmatische und schnelle Lösung vorgelegt, denn der schreckliche Krieg in der Ukraine hat bereits erhebliche negative Auswirkungen auf die Agrarmärkte.“
Die Verordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums sieht vor, dass im laufenden Jahr die Freigabe der ökologischen Vorrangflächen der Kategorien Brache (ab 1. Juli) und Zwischenfrüchte für die Futternutzung möglich ist.
Konkret wird es ermöglicht, dass der Aufwuchs auf folgenden Flächen eingesetzt wird, um Futter zu gewinnen oder Tiere weiden zu lassen:
- Ökologische Vorrangflächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke
- Brachflächen, die als ökologische Vorrangflächen ausgewiesen wurden
Die Landwirtinnen und Landwirte können diese Regelung im Sommer nutzen.
„Es ist gut, dass der Bundesrat nicht so weit gegangen ist, wie manche gefordert haben. Eine völlige Produktionsfreigabe und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Brachflächen hätte erhebliche negative Auswirkungen auf die Biodiversität. Wir dürfen jetzt nicht die Biodiversitäts- und Klimakrise verschärfen. Denn der Hunger ist schon jetzt dort am größten, wo die Klimakrise zuschlägt. Dürren bringen Hunger. Und allein das Umpflügen von Brachflächen, die teilweise seit Jahren stillgelegt sind, setzt zusätzliches CO2 frei – so würde ein anderer Treiber für Hunger angefeuert“, so der Minister weiter.
„Im Übrigen ermöglicht unsere Lösung bei höheren Grundfuttervorräten im kommenden Jahr auch, dass die Getreideproduktion aufgestockt werden kann. Das kann zu einer gewissen Entlastung beitragen“, erklärt Cem Özdemir.
Hintergrund:
Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sind landwirtschaftliche Betriebe mit mehr als 15 Hektar Ackerland grundsätzlich verpflichtet, fünf Prozent ihrer Ackerflächen im Umweltinteresse zu nutzen, diese also als ökologische Vorrangflächen auszuweisen. Das, was auf diesen Flächen wächst, darf bei Brachen und Zwischenfrüchten normalerweise nicht genutzt werden. Es kann aber untergepflügt werden für die Bodenverbesserung. Der Flächenumfang lag dafür 2021 bei 1,06 Millionen Hektar Zwischenfrüchte-Flächen und 0,17 Millionen Hektar Brache.
BMEL / 08.04.2022