• Berufstätige Frauen in der EU verdienen im Durchschnitt 13% weniger als Männer bei gleicher Arbeit
• Unternehmen sollen verpflichtet werden, über geschlechtsspezifische Lohnunterschiede zu berichten
• Geheimhaltungsklauseln zum Gehalt in Arbeitsverträgen sollen verboten werden
• Beträgt das Lohngefälle mehr als 2,5%, muss ein Aktionsplan für die Gleichstellung erstellt werden
Unternehmen in der EU mit mindestens 50 Beschäftigten sollten in Bezug auf die Entlohnung vollständig transparent sein und mögliche Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern beseitigen
Am Dienstag beschloss das Europäische Parlament mit 403 gegen 166 Stimmen und 58 Enthaltungen die Aufnahme von Verhandlungen mit den EU-Regierungen über einen Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie über Lohntransparenz.
Die Abgeordneten fordern, dass EU-Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten (statt 250 wie ursprünglich vorgeschlagen) verpflichtet werden, Informationen offen zu legen, die es den Beschäftigten erleichtern, Gehälter zu vergleichen und ein mögliches geschlechtsspezifisches Lohngefälle in ihrem Unternehmen aufzudecken. Die Instrumente zur Bewertung und zum Vergleich des Gehaltsniveaus sollten auf geschlechtsneutralen Kriterien beruhen und geschlechtsneutrale Arbeitsplatzbewertungs- und Klassifizierungssysteme umfassen.
Wenn die Lohn- und Gehaltsberichte ein Lohngefälle zwischen Frauen und Männern von mindestens 2,5 % zeigen (im Gegensatz zu den von der Kommission vorgeschlagenen 5 %), müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Arbeitgeber*innen in Zusammenarbeit mit ihren Arbeitnehmervertreter*innen eine gemeinsame Lohn- und Gehaltsbewertung durchführen und einen Aktionsplan für die Gleichstellung entwickeln.
Die Abgeordneten fordern, dass die Kommission ein offizielles Gütesiegel für Arbeitgeber*innen einführt, deren Unternehmen keine geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede aufweisen.
Geheimhaltungsklauseln verbieten
Der Text sieht vor, dass Beschäftigte und deren Vertreter*innen das Recht haben sollten, klare und vollständige Informationen über das individuelle und durchschnittliche Lohnniveau, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, zu erhalten. Die Abgeordneten schlagen außerdem vor, Geheimhaltungsklauseln zu verbieten, die den Angestellten verbieten würden, Informationen über ihren Lohn offenzulegen oder Informationen über die Entlohnung von Beschäftigten der eigenen oder einer anderen Kategorie zu verlangen.
Verlagerung der Beweislast
Die Abgeordneten bekräftigen den Vorschlag der Kommission, die Beweislast in Lohnfragen umzukehren. In Fällen, in denen eine angestellte Person der Meinung ist, dass der Grundsatz des gleichen Entgelts nicht angewandt wurde, und den Fall vor Gericht bringt, sollte die nationale Gesetzgebung den Arbeitgeber verpflichten, zu beweisen, dass keine Diskriminierung stattgefunden hat.
Samira Rafaela (Renew Europe, NL) vom Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter sagte: „Heute sind wir der Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles in Europa einen Schritt näher gekommen. Wir haben keine Zeit zu verlieren. Frauen verdienen es, gleich behandelt und bezahlt zu werden. Dies liegt im Interesse unserer Wirtschaft, unserer Unternehmen und unserer Bürger. Im Parlament haben wir versucht, das Gleichgewicht zwischen der Gewährleistung des Rechts auf Information für Arbeitnehmerinnen und der Begrenzung unnötiger Belastungen für Unternehmen zu finden. Auf diese Weise können wir dafür sorgen, dass gleiches Entgelt für gleiche Arbeit für so viele Frauen in Europa wie möglich zur Realität wird.“
Kira Marie Peter-Hansen (Grüne/EFA, DK), Mitglied des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, sagte: „Mit dieser Richtlinie machen wir einen wichtigen Schritt in Richtung Gleichstellung der Geschlechter und beleuchten das Problem der ungleichen Bezahlung. Sie ist nicht nur ein starkes Signal, das besagt, dass wir geschlechtsspezifische Lohndiskriminierung nicht länger hinnehmen werden, sondern sie ist auch ein Instrumentarium, das den Mitgliedstaaten und den Arbeitgebern helfen soll, das geschlechtsspezifische Lohngefälle im Allgemeinen zu beseitigen.“
Nächste Schritte
Das Parlament kann nun in die Verhandlungen über diesen Gesetzentwurf gehen, da der Rat seinen Standpunkt bereits im vergangenen Dezember angenommen hat.
Hintergrund
Der Grundsatz des gleichen Entgelts ist in Artikel 157 AEUV verankert. Das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern besteht jedoch in der gesamten Europäischen Union fort und liegt bei etwa 13 %, wobei es erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten gibt; es hat sich in den letzten zehn Jahren nur geringfügig verringert.
Europäisches Parlament / 06.04.2022