Seit Anfang des Jahres übermitteln die gesetzlichen Krankenkassen die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) an Arbeitgebende. Die Bilanz nach dem ersten Quartal im Pilotbetrieb fällt positiv aus: In drei Monaten sind mehr als eine Million Datensätze zwischen Kassen und Arbeitgebenden ausgetauscht worden. Die Pilotierung wird unter Federführung des GKV-Spitzenverbands durchgeführt. Alle 97 gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich daran.
“Das erste Quartal der Pilotierung stimmt zuversichtlich, dass wir die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in absehbarer Zeit und in vollem Umfang auf die Schiene bekommen. Über eine Million zwischen Kassen und Arbeitgebenden übermittelte Datensätze sind ein positives Zeichen dafür, dass dieser Teil des Verfahrens funktioniert”, sagt Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes.
Appell an Ärztinnen und Ärzte: eAU umsetzen
Die gut eine Million Datensätze verteilen sich auf rund 500.000 Anfragen von Arbeitgebenden und knapp 600.000 Rückmeldungen der Kassen. Alle Anfragen von Arbeitgebenden konnten die Kassen beantworten, in 80 Prozent der Fälle auch mit eAU-Daten. Wenn dies nicht möglich war, lag in den meisten Fällen keine eAU bei der Kasse vor, weil die ärztliche Praxis sie nicht übermittelt hat. Bereits seit Anfang des Jahres sind ärztliche Praxen verpflichtet, die eAU für ihre Patientinnen und Patienten an die Krankenkasse zu schicken. Dafür nutzen sie die Telematikinfrastruktur. Da viele Praxen dazu technisch noch nicht in der Lage sind, nutzen sie das herkömmliche Verfahren, drucken die Krankmeldung aus und geben sie dem Versicherten mit.
Dr. Doris Pfeiffer: “Was wir jetzt brauchen, sind reibungslose Abläufe im ersten Teil des Verfahrens, also bei der Übermittlung der eAU von ärztlichen Praxen an die Kassen. Ich appelliere daher an alle Ärztinnen und Ärzte, die eAU kurfristig umzusetzen und möglichst viele digitale Krankmeldungen auszustellen. Das ist die Voraussetzung für einen funktionierenden Regelbetrieb.”
Die Pilotphase für Arbeitgebende läuft nach der aktuellen gesetzlichen Änderung bis zum 31. Dezember 2022. Bis dahin sind Beschäftigte weiterhin verpflichtet, ihren Arbeitgebenden die Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen.
Chance für Arbeitgebende, Prozesse zu testen
Für Arbeitgebende ist die Teilnahme am Pilotprojekt freiwillig. Sie haben damit die Chance, ihre internen Abläufe auf eAU-Tauglichkeit zu testen. Der Austausch läuft über Prozesse, die bereits seit Jahrzehnten zwischen Arbeitgebenden und Kassen etabliert sind: Statt der Telematikinfrastruktur wird der dafür eingerichtete Kommunikationsserver genutzt.
eAU: Entlastung der Versicherten
Mit dem Prozess der eAU geht eine Neuverteilung der Aufgaben einher, die die Versicherten entlastet. So sind die ärztlichen Praxen dafür zuständig, dass die eAU-Daten an die Kasse gehen. Die Arbeitgebenden wiederum sind in der Eigenverantwortung, die eAU ihrer Mitarbeitenden aktiv bei den Kassen abzurufen. Für Versicherte bleibt nur die Pflicht, sich wie gewohnt zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgebenden abzumelden und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit anzugeben.
GKV-Spitzenverband / 12.04.2022 Foto: GKV-Spitzenverband