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Bundesinnenministerin Faeser bringt Gesetzesänderung zur Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage auf den Weg

Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums veröffentlicht: Regelung käme etwa 56.000 Bediensteten des Bundes zugute

Die Abstimmung mit den anderen Ressorts der Bundesregierung und den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften wurde jetzt eingeleitet. 

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat den im Koalitionsvertrag vereinbarten Gesetzentwurf erarbeitet, mit dem die Polizeizulage wieder Teil der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge werden soll. Die Abstimmung mit den anderen Ressorts der Bundesregierung und den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften wurde jetzt eingeleitet.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte stehen Tag und Nacht an vorderster Front für unseren Rechtsstaat ein. Sie sorgen dafür, dass wir ein sehr sicheres Land sind – und sie verteidigen unsere Demokratie. Immer häufiger müssen sie Übergriffe und Gewalt erleben. Nicht selten riskieren Polizistinnen und Polizisten ihre Gesundheit und auch ihr Leben für die Sicherheit von uns allen. Es ist mir sehr wichtig, dass die Beamtinnen und Beamten mehr Rückhalt, Respekt und Wertschätzung erhalten. Diese Wertschätzung muss auch finanziell spürbar sein. Mit unserem Gesetzentwurf lösen wir ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein. Unser Vorschlag schließt auch diejenigen Polizistinnen und Polizisten ein, die seit der Abschaffung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage in den Ruhestand versetzt worden sind.“

Nach dem Gesetzentwurf werden sich die künftigen Versorgungsbezüge der im Bundesdienst stehenden Polizistinnen und Polizisten um bis zu 160 Euro pro Monat erhöhen. Von der Regelung profitieren die Polizistinnen und Polizisten der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes und der Polizei beim Deutschen Bundestag, aber auch Feldjäger der Bundeswehr und Beamtinnen und Beamte in vollzugspolizeilich geprägten Bereichen der Zollverwaltung – insgesamt ca. 56.000 Bedienstete.

Einbezogen werden sollen auch diejenigen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, die zwischen der Abschaffung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage und vor Inkrafttreten der Neuregelung in den Ruhestand versetzt worden sind.

Den Gesetzentwurf des BMI finden Sie hier.

BMI / 26.04.2022

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