Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Sven Giegold, und die zuständigen Mitarbeiter*innen des Ministeriums haben sich heute mit Vertreterinnen und Vertretern von Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Kirchen zum Austausch über das von der Bundesregierung geplante neue Rüstungsexportkontrollgesetz getroffen. Das Fachgespräch bildete den Auftakt der öffentlichen Arbeiten der Bundesregierung für das Gesetzesvorhaben. Im direkten Austausch schilderten die Teilnehmer*innen Staatssekretär Giegold ihre Erwartungen an das neue Gesetz und erörterten eine Vielzahl von Aspekten für mögliche Neuregelungen.
Staatssekretär Giegold: „Als ein wichtiges Vorhaben für die aktuelle Legislaturperiode haben sich die Regierungsparteien die Verabschiedung eines Rüstungsexportkontrollgesetzes zum Ziel gesetzt. Mit diesem Gesetz sollen verbindliche Regelungen für eine restriktive Rüstungsexportpolitik festgeschrieben werden. Dieser Prozess soll transparent geführt und unter frühzeitiger Einbindung der interessierten Kreise erfolgen, die zu dieser kontrovers geführten Debatte ihren Diskussionsbeitrag leisten wollen. Deshalb ist mir der heutige Austausch mit der Zivilgesellschaft besonders wichtig. Gleichermaßen Wert lege ich auf den kommenden Austausch mit den Unternehmen der Rüstungsindustrie.
In Brüssel habe ich gelernt, wie gut ein von Anfang an transparentes Gesetzgebungsverfahren ist. Deshalb haben wir die europäischen Methoden nun erstmals in Deutschland angewendet. Vor Erarbeitung eines Referentenentwurfs durch die Ministerien können sich alle Interessensgruppen öffentlich einbringen. Alle schriftlichen Stellungnahmen haben wir veröffentlicht und diskutieren sie nun in zwei Anhörungen.“
Auf Grundlage des Koalitionsvertrages erarbeitet die Bundesregierung unter Federführung des BMWK derzeit ein Rüstungsexportkontrollgesetz. Mit dem Gesetz soll erstmalig in der deutschen Geschichte die Rüstungsexportkontrolle der Bundesregierung umfassend gesetzlich festgeschrieben werden. Das heutige Gespräch ist eines von zwei Fachgesprächen im Rahmen der Erarbeitung des Gesetzes. Am 6. April wird sich Staatssekretär Giegold mit Vertreter*innen von Unternehmen und Verbänden der Rüstungsindustrie zu ihren Erwartungen an das Gesetz austauschen. Die Protokolle beider Anhörungen werden ebenso veröffentlicht. Im Anschluss wird die Bundesregierung Eckpunkte für ein Gesetz erarbeiten.
BMWK / 31.03.2022