Moderne öffentliche Verwaltungen, nachhaltiges Wachstum und krisenfeste Volkswirtschaften: Die EU-Kommission hat Mittwoch 225 Projekte genehmigt, bei denen die EU-Mitgliedstaaten bei der Vorbereitung, Ausarbeitung und Durchführung von Reformen unterstützt werden. Deutschland erhält bei fünf Projekten in den Bereichen Nachhaltigkeit, öffentliche Ausgaben, Finanzsektor und digitale öffentliche Verwaltung technische Unterstützung. Elisa Ferreira, EU-Kommissarin für Kohäsion und Reformen, erklärte: „Wir haben uns von der Pandemie noch nicht erholt, da ist vor zwei Wochen bereits eine weitere Krise über Europa hereingebrochen. Mit dem Instrument für technische Unterstützung wird den Mitgliedstaaten und Regionen auch weiterhin Hilfe bei der Umsetzung von Reformen geleistet, die ihre Resilienz verbessern, ihre Wachstumsstrategien stützen, sie fit für den grünen und den digitalen Wandel machen und für eine effiziente und agile öffentliche Verwaltung sorgen können.“
Viele von diesen Projekten sind auch Teil der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne.
Die Reformen in den Mitgliedstaaten werden durch dieses so genannte Instrument für technische Unterstützung mit einer Mittelausstattung in Höhe von 116,8 Mio. Euro im Jahr 2022 unterstützt. Das Instrument ist bedarfsgesteuert und bietet maßgeschneidertes Fachwissen. Es ist außerdem flexibel und kann sich auf Antrag der Mitgliedstaaten schnell an ihren aufkommenden Bedarf anpassen.
Stärker zielgerichtete Unterstützung
Die Projekte richten sich weitgehend an den Top-Prioritäten der Kommission aus. Im Wege des Instruments werden die Mitgliedstaaten auch 2022 bei der Konzipierung und Durchführung von Reformen für den grünen und den digitalen Wandel sowie bei der Verbesserung der operativen Leistungsfähigkeit und Effizienz ihrer Verwaltungen unterstützt. 36 Prozent der Anträge legen beispielsweise den Schwerpunkt auf die Ziele des Grünen Deals und 51 Prozent auf den digitalen Wandel. Des Weiteren betreffen 57 Prozent der für 2022 ausgewählten Anträge auf Unterstützung durch das Instrument Reformen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzpläne der Mitgliedstaaten.
Das Arbeitsprogramm des Instruments für technische Unterstützung enthält 2022 außerdem einige Neuerungen:
- Mehrländer- oder multiregionale Projekte: Projekte zur technischen Unterstützung bei der Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen in mehreren Mitgliedstaaten oder Regionen, die auf dieselben Prioritäten ausgerichtet sind. Mit diesen Projekten werden wechselseitige Lernprozesse und die Entwicklung gemeinsamer Herangehensweisen durch den Peer-to-Peer-Austausch gefördert.
- Leuchtturmprojekte, die von der Kommission zur Unterstützung von notwendigen Reformen in verschiedenen Mitgliedstaaten konzipiert werden; welche an den Top-Prioritäten der EU ausgerichtet sind. Das Leuchtturmprojekt „Unterstützung der Renovierungswelle“ wendet sich beispielsweise an Mitgliedstaaten, die Reformen zur Förderung von Gebäuderenovierungen ausarbeiten und durchführen möchten. Mit dem Leuchtturmprojekt „Umsetzung der Europäischen Garantie für Kinder“ werden Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Empfehlung des Rates zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder unterstützt. Es bietet technische Hilfe bei der Durchführung von Aktionen und Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung.
50 Prozent der Anträge betreffen Leuchtturmprojekte etwa im Zusammenhang mit Tourismus, Renovierungswelle, Gender Mainstreaming, öffentlicher Verwaltung und Integration von Migrantinnen und Migranten, und bei 30 Prozent der Anträge handelt es sich um Mehrländer- oder multiregionale Projekte.
Hintergrund
Das Instrument für technische Unterstützung ist das wichtigste Hilfsmittel der Kommission zur technischen Unterstützung von Reformen in der EU auf Antrag der nationalen Regierungen. Es ist Teil des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 und des Aufbauplans für Europa. Es stützt sich auf den Erfolg des Vorgängerprogramms, des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen, mit dem seit 2017 mehr als 1400 Projekte zur technischen Unterstützung in allen EU-Mitgliedstaaten durchgeführt wurden.
Reformen, die durch das Instrument unterstützt werden können, betreffen unter anderem die öffentliche Verwaltung, die öffentliche Finanzverwaltung, das Migrationsmanagement, Rahmenbedingungen für Unternehmen, den Finanzsektor, den Arbeitsmarkt, das Bildungswesen, Sozialleistungen, Hilfe für sozial gefährdete Kinder, das Gesundheitswesen, den grünen Wandel und die Cybersicherheit.
EU-Kommission / 09.03.2022
Foto: EU-Kommission