Zum 1. März ist eine Neuregelung der Organspende in Kraft getreten. Sie soll die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Entscheidung hinsichtlich einer Spende von Organen und Gewebe unterstützen. Die Neuregelung sieht vor, dass bei der Beantragung von Personalausweis oder Reisepass Informationsmaterial zur Organspende und Spenderausweise übergeben werden. Darüber hinaus bekommen Patientinnen und Patienten alle zwei Jahre das Anrecht auf eine ergebnisoffene Beratung zum Thema Organspende bei ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt.
„Das Gespräch mit der Hausärztin oder dem Hausarzt kann eine wichtige Grundlage für die Entscheidung über die eigene Spendenbereitschaft sein. Ich kann alle Bürgerinnen und Bürger nur ermuntern, dieses Angebot wahrzunehmen“, sagte Dr. Pedram Emami, Präsident der Ärztekammer Hamburg.
Seit vielen Jahren ist die Anzahl der Organspenderinnen und Organspender in Deutschland im internationalen Vergleich gering. So verzeichnet die Deutsche Stiftung Organtransplantation für das Jahr 2020 hierzulande nur 10,9 Organspenderinnen und Organspender auf eine Million Einwohner. In anderen Ländern liegt diese Zahl deutlich höher, der europäische Spitzenreiter Spanien kommt auf 38 Spenderinnen und Spender pro eine Million Einwohner. Fachleute sehen die unzureichende Dokumentation des Patientenwillens als einen wesentlichen Grund für die geringe Anzahl an Organspenden in Deutschland. „Wir müssen jede Chance nutzen, nicht nur die persönliche Willensbildung zu Lebzeiten im Hinblick auf eine Organ– und Gewebespende im Todesfall zu unterstützen, sondern auch ermöglichen, dass ein Spendenwunsch erkannt werden kann, wenn es soweit ist“, sagte PD Dr. Birgit Wulff, Vizepräsidentin der Ärztekammer Hamburg.
Das im Jahr 2020 von der großen Koalition verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende sah ursprünglich auch die Einführung eines nationalen Spendenregisters bis Anfang März 2022 vor. Laut Bundesgesundheitsministerium war dieser Termin aufgrund der Belastung der Krankenhäuser in der Corona– Pandemie nicht zu halten. Nun soll das Register frühestens zum Jahresende den Betrieb aufnehmen. „Dieses Register ist ein weiterer wesentlicher Baustein für mehr Organspenden in Deutschland. Es ist wichtig, dass es bei der Einführung nicht zu weiteren Verzögerungen kommt“, so Emami.
Im Mai wird die Ärztekammer Hamburg eine interprofessionelle Informationsveranstaltung zur Neuregelung der Organspende anbieten. Sie richtet sich an Ärztinnen und Ärzte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare. Weitere Informationen unter www.aerztekammer–hamburg.org.